Beastie Boys: Gerichtsverhandlung wegen Klage gegen Getränkehersteller


Am 27. Mai startet das Gerichtsverfahren im Fall Beastie Boys gegen Monster Energy, 2012 wurde der Getränkehersteller wegen Urheberrechtsverletzung verklagt.

Bereits 2012 reichten die Beastie Boys Klage beim Getränkehersteller Monster Engery ein, da dieser anlässlich des Ruckus Festivals in Canada ein Video veröffentlicht hatte, in denen Songs der Band ohne Erlaubnis verwendet wurden. In der Anklageschrift werden Titel der Beastie Boys genannt (darunter „Sabotage“, „So Watcha Want“, „Make Some Noise“ und „Looking Down The Barrel Of A Gun“), aus denen der Getränkehersteller zu Marketingzwecken ein Mashup gemixt hatte. Die Firma hatte das Mashup unautorisiert auf ihre Website und auf Facebook gestellt, zudem war es zum Download angeboten worden – alles nur wenige Tage nach Adam Yauchs Tod.

Der am 4. Mai 2012 an Krebs verstorbene Adam „MCA“ Yauch hatte in seinem Testament verfügt, dass kein Song der Beastie Boys jemals für Werbezwecke verwendet werden darf. Der Anklageschrift zufolge hätten sich die Beastie Boys als Marke weltweit durch ihre Integrität, ihre distinktive Musik und ihre Auftritte einen Ruf erworben, der durch die Verwendung der Songs zu Werbezwecken nachhaltig geschädigt werde.

Am 27. Mai findet nun die öffentliche Gerichtsverhandlung in New York statt, bei der Mike Diamond, Adam Horovitz und Denchen Yaunch, Adam Yauchs Witwe, vertreten sein werden. Die Schadenersatzforderungen belaufen sich auf 150.000 Dollar pro Anklagepunkt.