Geld zurück: Finnen erhalten Entschädigung für schlechte Konzerte


In Finnland können Konzert-Besucher ihr Geld zurück verlangen, falls der Auftritt nicht gelungen war.

Ein Konzert, das Chuck Berry im Jahr 2013 im finnischen Helsinki spielte, löste eine Debatte aus, die nun zugunsten der Besucher beigelegt wurde: Bei schlechten Konzerten erhalten die Anwesenden 50 Prozent des Ticketpreises zurück. Dies gab nun das „Consumer Disputes Board“ in Finnland bekannt. Und das, obwohl wir nicht den 1. April schreiben.

Zur Erklärung: Diese Entscheidung soll nicht bedeuten, dass jeder Besucher, dem ein Auftritt missfallen hat, ein Recht auf eine Entschädigung habe, so der Vorsitzende Pauli Ståhlberg. Eine einzige subjektive Einschätzung einer Performance ist demnach nicht ausschlaggebend – Geld zurück gibt es nur, wenn das Publikum allgemein übereinstimmt, dass das Konzert nicht den zu erwartenden Standards entsprochen habe, wie etwa Chuck Berrys Auftritt 2013. Der Sänger war sich seiner schlechten Leistung bewusst und entschuldigte sich bei den Fans.

Eine Entschädigung kann ab sofort in Finnland unter anderem für Zirkus-Shows, Konzerte und Musik-Festivals in Anspruch genommen werden. Wenn der Künstler beispielsweise erkrankt ist, greift das neue Recht. Wenn ein Auftritt aufgrund von Drogen an Qualität verliert oder es bekannt ist, dass der betreffende Künstler nicht die besten Live-Shows spielt, dürfen die Besucher ihr Geld nicht zurück verlangen.

Auch der Bekanntheitsgrad und Beliebtheit eines Künstler wird bedacht: Ein Versagen eines „großen Stars“ wird fortan als negativer gewertet als eine unzureichende Performance einer Vorband.