Vielleicht doch kein Abschied von „Rock am Ring“: Genugtuung für Lieberberg


Das Oberlandesgericht gab Veranstalter Lieberberg Grund zur Hoffnung. Eventuell darf er 2015 mit dem Namen "Rock am Ring" weiter machen.

In Berufung gegangen zu sein könnte sich für „Rock am Ring“-Veranstalter Marek Lieberberg auszahlen. Das Oberlandesgericht ließ vorsichtig durchklingen, dass es aufgrund einer neuen Beweislage einen begründeten Anspruch auf die Namensrechte gebe.

Im Juni hatte das Landgericht Koblenz entschieden, dass sowohl Lieberberg als auch der ehemalige Geschäftspartner, die Nürburgring GmbH, Anspruch auf den Namen „Rock am Ring“ hätten. So wurde dem Veranstalter untersagt, den Namen ohne Genehmigung weiter zu verwenden. Nun sind allerdings neue Aussagen aufgetaucht: Der Ex-Geschäftsführer der Nürburgring GmbH, Friedhelm Demandt und Konzertveranstalter Matthias Hoffmann haben beide eidesstattlich versichert, dass Titel und Idee zu „Rock am Ring“ bei Lieberberg liegen und die Rechte damals der einstigen Veranstaltergruppe Mama Concerts zugesichert worden waren.

Auch eine E-Mail von Lieberbergs damaligem Partner, Musikveranstalter Marcel Avram, bestätigte Hoffmanns und Demandts Aussagen. Zum Prozess im Juni lagen diese Informationen noch nicht vor.

Lieberberg freut sich über den positiven Verlauf der Berufung: „Natürlich wäre es eine große Genugtuung und ein Stück Gerechtigkeit, das von mir erfundene Festival unter seinem Namen weiterzuführen.“, so der Veranstalter laut dpa. Die Nürburgring GmbH wartet vorerst ab und hält sich bedeckt, eine Klage schließen sie aber nicht aus.

Am morgigen Freitag (29.08.) wird das Urteil erwartet. Alle Neuigkeiten dazu erfahrt ihr natürlich hier.