Pussy Riot: Ein Mitglied wird frei gelassen – zwei müssen ins Straflager


Zwei der drei inhaftierten Pussy-Riot-Sängerinnen bleiben in Haft und müssen ins Straflager. Das hat das Moskauer Gericht bestätigt. Die Haftstrafe des dritten Mitglieds wird in eine Bewährungsstrafe umgewandelt.

Zwei der drei inhaftierten Pussy-Riot-Sängerinnen bleiben in Haft und müssen ins Straflager. Das hat das Moskauer Gericht bestätigt. Sie kommen nicht frei, wie ihre Verteidigung gefordert hatte. Nadeschda Tolokonnikowa (22), und Maria Alechina (24), sind damit zu zwei Jahren Haft im Straflager verurteilt. Jekatarina Samuzewitsch (30), wurde frei gelassen. Ihre Haftstrafe wird in eine Bewährungsstrafe umgewandelt.

Samuzewitschs Freilassung hängt auch mit der Forderung ihrer Anwältin zusammen, den Fall unabhängig von den zwei anderen Musikerinnen zu behandeln. Samuzewitsch habe bei dem Putin-kritischen „Punk-Gebet“ in der Moskauer Kirche, für das die Pussy-Riot-Mitglieder verhaftet wurden, nicht mitgemacht. Laut Zeugenaussagen sei sie vor ihrem Einsatz aus der Kirche geworfen worden.

Pussy Riot hatten vor Urteilsverkündung die Aufhebung des Urteils verlangt: „Wir sind alle unschuldig. Wir sind bisher gegen Putin aufgetreten und tun dies jetzt.“

Für unsere kommende Musikexpress-Ausgabe, ab Donnerstag im Handel, haben wir ein Interview mit Nadeschda Tolokonnikowa geführt. Über ihren Anwalt ließ sie uns Handschriftliches aus dem Moskauer Frauenknast übermitteln. Am 14. September konnten die mit Kugelschreiber auf Karopapier geschriebenen Antworten aus dem Knast geschmuggelt und uns übersendet werden.