Tückische Früchte


Seit Jahresbeginn gilt in Deutschland ein neues Urheberrecht. Es hat für Freunde des gepflegten Downloads mehr geändert, als den meisten bewusst ist. Tobias Moorstedt erklärt, was erlaubt, was verboten und was zumindest riskant ist.

Im Internet, so die Legende, sind wir alle freie Menschen. Wir können nicht nur sagen/ schreiben, was wir wollen (in Blogs, unter doofe Artikel, in E-Mails an unsere Abgeordneten) , oder private, künstlerische, peinliche, sensationelle Fotos/Filme auf unsere MySpace-Seite stellen. Nein! Alle Information ist frei, riefen elektronische Utopisten, und für Medienkonzerne waren das gar keine guten Nachrichten. Es begann der Kulturkampf um die MP3-Datei. Bald bekamen Musikfans, die über das Netz Lieder und Platten austauschten, neue Namen, hießen „Musikpiraten“ oder „Sauger“.

Seit Januar 2008 setzt ein neues Urhebergesetz in Deutschland neue Regeln für den Konsum und die Bearbeitung von digitalen Mediendateien. Die Zeit, in der man über die unendlichen Audio-Landschaften des Internets – Tauschbörsen, Musikblogs oder ausländische Download-Seiten – surfen konnte, wie einst die Cowboys durch den Westen ritten, immer auf der Suche, scheinbar ohne Grenzen und Gesetze, sind vorbei: „Während nach altem Recht nur dann ein Straftatbestand vorlag, wenn eine Raubkopie den Besitzer wechselte“, heißt es beim Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), „so müssen Verbraucher nun noch mehr aufpassen.

Bisher war nur das illegale Bereitstellen geschützter Dateien strafbar. Nun macht man sich bereits strafbar, wenn man diese Dateien nur herunterlädt Die Zahl derer, die sich strafbar machen können, wächst dadurch enorm – laut einer GFK-Studie haben mehr als 7,5 Millionen Menschen in Deutschland schon Musikdateien aus dem Internet heruntergeladen. Gleichzeitig bekommt die Musikindustrie neue Möglichkeiten, die Vergehen zu dokumentieren. Die Aktionen von Internet-Nutzern werden durch ihre persönliche Identifikationsnummer (IP) und einen Zeitstempel fixiert – die sogenannte Vorratsdatenspeicherung verpflichtet die Internet-Anbieter seit Januar 2008, die Verbindungsdaten ihrer Kunden für sechs Monate zu speichern (als Anti-Terror-Maßnahme). Noch ist offen, ob auch die Fahnder der Musikindustrie jemals Zugang zu den Daten bekommen, dann würde die Zahl der Strafanträge (2007: 25 000) aber wohl stark steigen. Verstöße gegen das Urheberrecht gelten nicht länger als Kavaliersdelikt. Abgesehen von der Beschlagnahmung der Hardware drohen auch individuellen Nutzern Strafen zwischen 3 000 und 10 000 Euro. Ausreden wie „Ist nur ein Song“ oder „Das habe ich nicht gewusst“ gelten nicht mehr.

Mixtape und Privatkopien

Auch 2008 gibt es eine gesetzliche Erlaubnis zur Privatkopie. Unter „Privat“ fällt hier alles, was sich im häuslichen Bereich oder im Freundeskreis abspielt und nur für diesen bestimmt ist. Man darf also noch immer dieses toxische Tape mit den Indie-Hits und Kitschsongs basteln, für das Mädchen, das man mag. Würde man aber denselben Mix an einen Unbekannten auf der Straße verschenken, wäre das kein privater Gebrauch mehr – und somit strafbar. Das Urhebergesetz macht es schwieriger, sich Musik aus der unpersönlichen InfraStruktur des Internets zu besorgen, betont aber unser Recht, Songs und Platten mit „Familie und Freunden“ auszutauschen. Wenn man eine CD besitzt, darf man „Privatkopien“ anfertigen und diese seinen Freunden geben. Wie gut die Freunde sein müssen, damit eine Privatkopie erlaubt ist, hat noch kein Gericht entschieden. Und auch die Anzahl ist recht unspezifisch auf eine „geringe Menge“ begrenzt – ein Urteil aus dem Jahr 1978 legt sieben Kopien fest und gilt noch immer als grobe Richtschnur. Wenn beim Brennen aber ein Warnfenster aufpoppt, das uns von einem Kopierschutz auf der CD berichtet, muss man den Vorgang stoppen. Es ist in Deutschland verboten, den Kopierschutz zu umgehen – auch zu privaten Zwecken. Das Gesetz gilt allerdings erst seit 2003. Ältere Kopien sind daher legal – dürfen aber nicht mehr vervielfältigt werden.

Wer noch über ein Tapedeck und somit tatsächlich über die Möglichkeit verfügt, den Mix auf Kassette zu spielen, profitiert von einer rechtlichen Grauzone. Denn bisher ist noch nicht gerichtlich geklärt, ob eine analoge Kopie als Umgehung des Kopierschutzes zu werten ist. Das Prinzip der analogen Kopie, der 1:1-Vervielfältigung gibt es auch im digitalen Zeitalter: Es ist erlaubt, eine CD abzuspielen und die Musik wieder aufzunehmen. Das dauert ein wenig länger als die One-Klick-Kopie, aber das Landgericht Frankfurt hat vergangenes Jahr auch Programme wie Audiograbber erlaubt, die das automatisch erledigen.

P2P-Download

Anders als bei Musik gibt es bei Computerprogrammen und -spielen kein Recht auf eine Privatkopie. Geht es um den neuen Ego-Shooter oder Office 2007, ist lediglich eine Sicherungskopie erlaubt. Das Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Werken auf Tauschbörsen wie KazaA oder über BitTorrent-Clients ist nach wie vor illegal. Denn um solche Börsen zu nutzen, muss man oft Teile seiner Festplatte für andere User zugänglich machen – stellt so sein privates Musikarchiv der Welt zur Verfügung und macht womöglich urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich. Mit der Novellierung des Urheberrechts ist nun auch der Status der Downloads geklärt. Demnach ist eine Privatkopie illegal, wenn die Vorlage „offensichtlich rechtswidrig“ online gestellt wurde. Wie man allerdings herausfinden soll, aus welcher Quelle eine Datei stammt, ist schwer zu sagen. Es ist Vorsicht geboten bei kostenlosen Film-Angeboten und Song-Downloads aus undurchsichtiger Quelle.

Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen. Dazu kommen noch die Ansprüche der Rechteinhaber zuzüglich der Abmahnkosten. Wer sich einen Wettbewerb daraus macht, möglichst viele Filme ins Netz zu stellen, dem droht so schnell eine Schadensersatzklage im fünf- oder sechsstelligen Bereich.

Webradios

Auch wenn das klassische Radio schon seit geraumer Zeit nur mehr vor sich hin darbt, ist es immer noch das Überall-Medium. Die klassischen Sender verlegen ihr Programm ins Internet, und quasi-intelligente Angebote wie last.fm oder Pandora übernehmen durch ihre Musikvorschläge das Stöbern in den Plattenläden. Mit der entsprechenden Software kann man Musikstreams auf die Festplatte speichern und auch direkt auf CD oder tragbare Geräte übertragen. Überaus komfortabel. Wie auch bei CDs gilt für (Internet-)Radio die Erlaubnis für private Kopien. So wie früher auf Kassette ist auch das Aufnehmen digitaler Radioprogramme am Computer gestattet. Dies ändert sich, wenn es „offensichtlich“ ist, dass die Musik von illegal kopierten Originalen stammt.

MP3-Blogs,SNSetc.

MP3-Blogs sind zwar eine prima Sache, um die neue unbekannte Band, die man so mag, zu promoten. So lange man deren Lieder aber ohne Einverständnis der Künstler ins Netz stellt, hier ist die Gesetzgebung deutlich, verstößt man gegen das Urheberrecht. Das gilt auch dann, wenn man Dateien von anderen Blogs lädt. Bevor man den Downloadbutton drückt, sollte man sich informieren, ob der Betreiber ein Okay vom Label oder der Plattenfirma hat.

Vorsicht ist auch dann geboten, wenn man den aktuellen Ohrwurm auf die eigene Myspace-Seite stellt, Audio-Dateien für einen Podcast verwendet oder urheberrechtlich geschützte Bilder und Texte nutzt, um sein Profil zu verschönern. Im Netz gibt es keine Ausnahmen für den privaten Gebrauch. Wer nicht darauf verzichten will, seine Homepage auf der Audioebene mit Songs zu verzieren, muss sich an die GEMA wenden. Hier hält die Rechtsprechung sogar eine kleine Lebenslektion bereit: Die Homepage ist nicht so etwas wie eine virtuelle Erweiterung des privaten Wohnraums, sondern Teil des öffentlichen Raumes. Man wird gesehen – und sollte sich entsprechend verhalten.