Urteil: Moses Pelham darf Kraftwerk-Sample nicht verwenden


In dem jahrelangen Rechtsstreit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham und dessen Kollegen Martin Haas hat nun der BGH bestätigt: Die Verwendung des Kraftwerk-Samples war nicht zulässig.

Der Urheberrechtsstreit zwischen Kraftwerk und Moses P dauerte ganze zwölf Jahre an. Jetzt hat der Bundesgerichtshof das Urteil gefällt: Moses Pelham und dessen Kollege Martin Haas, die zusammen als Produzentenduo unter dem Namen 3p arbeiteten, haben den Fall verloren.

Bei dem Streit ging es um den Titel „Nur Mir“, den Sabrina Setlur 1997 gesungen hatte. Das Stück beinhaltet ein zwei Sekunden langes Sample aus dem Kraftwerk-Song „Metall auf Metall“.

„Metall auf Metall“ ist 1977 auf dem Kraftwerk-Album Trans-Europa-Express erschienen, und war von 3p ohne Erlaubnis der Gruppe verwendet worden. Zunächst hatte ein Hamburger Gericht den Fall zugunsten von Kraftwerk entschieden, anschließend hatte allerdings ein höherer Gerichtshof Moses Pelham und seinem Kollegen recht gegeben.

Dem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge, darf ein solches Sample nur von anderen Künstlern verwendet werden, wenn die Personen, die den Klangschnipsel verwenden, nicht in der Lage sind, einen derartigen Sound selbst zu produzieren. Insofern hätten Pelham und Haas laut dem Gericht eine eigene Interpretation des Stücks „Metall auf Metall“ verwenden dürfen, nicht aber einfach einen Originalschnipsel aus dem Song der Techno-Pioniere.

In der offiziellen Presseerklärung des BGH heißt es:

„Eine freie Benutzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings ausgeschlossen, wenn es möglich ist, die auf dem Tonträger aufgezeichnete Tonfolge selbst einzuspielen. In diesem Fall gibt es für einen Eingriff in die unternehmerische Leistung des Tonträgerherstellers keine Rechtfertigung.

und weiter:

„Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, dass zur Beurteilung der Frage, ob es möglich ist, eine Tonfolge selbst einzuspielen; darauf abzustellen ist, ob es einem durchschnittlich ausgestatteten und befähigten Musikproduzenten zum Zeitpunkt der Benutzung der fremden Tonaufnahme möglich ist, eine eigene Tonaufnahme herzustellen, die dem Original bei einer Verwendung im selben musikalischen Zusammenhang aus Sicht des angesprochenen Verkehrs gleichwertig ist.“

Es handelt sich hierbei um ein richtungweisendes Urteil, da der Bundesgerichtshof die zweithöchste gerichtliche Instanz in Deutschland ist.

Interessanterweise ist Moses Pelham selbst Mitbegründer der „DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH“, einer Gesellschaft die durch Aufklären aber eben auch Abmahnen die Rechte der Urheber schützen wollen.

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