Einspruch zurückgezogen: Kollegah muss wegen Körperverletzung zahlen


Bei einem Konzert in Leipzig ist der Rapper auf einen Fan losgegangen.

Felix Blume, besser bekannt als Kollegah, wird trotz früherem Einspruch eine vom Amtsgericht Leipzig verhängte Geldstrafe zahlen. Grund dafür ist eine Attacke auf einen Fan, die sich während eines Konzerts in Leipzig im März 2017 zutrug. Kollegah bat damals Fans für einen Rap-Battle auf die Bühne. Als einer der Teilnehmer nach der Sonnenbrille des Rappers griff, trat dieser erst zu und schlug dem Fan anschließend ins Gesicht.

Die Polizei Leipzig nahm die Ermittlungen auf und dürfte es besonders leicht gehabt haben – die Szene ist gut dokumentiert auf YouTube zu sehen:

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Wegen Körperverletzung wurde Kollegah nun vom Amtsgericht Leipzig zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt. Kollegahs Verteidiger hatten einen zuvor eingelegten Einspruch zurückgezogen, sagte ein Sprecher des Gerichts. Bereits im August 2017 wurde die Strafe festgesetzt, danach legte der Rapper den Einspruch ein, sein Anwalt sprach davon, dass Kollegah aus Notwehr gehandelt hätte.

Kollegah wurde konkret zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 200 Euro verurteilt. Als Tagessatz wird in der Regel ein Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens des Bestraften errechnet, so ergibt sich die Summe von 200 Euro bei geschätzten 6000 Euro Einkommen im Monat. Kollegah indes scheint die Geldstrafe nicht besonders zu stören, auf Instagram kündigte er an, dass auch 2018 „Niederschläge“ folgen werden.

https://www.instagram.com/p/BX8vf3LFGVW/?taken-by=kollegahderbossofficial