Gesetz gegen zu hohe Anwaltskosten bei Abmahnungen beschlossen


Das neue Gesetz soll überzogenen Abmahnforderungen unseriöser Anwälte einen Riegel vorschieben. Verbraucherschützer und Kreativbranche kritisieren das Gesetz.

Wer sich in den vergangen Jahren beim illegalen Download von Musik, aber auch Filmen und anderen urheberrechtlich geschützten Inhalten aus dem Internet erwischen ließ, sah sich oft mit Forderungen in Höhe von meist mehreren hundert Euro konfrontiert. Viele Anwälte verdienen gutes Geld mit den so genannten Abmahnungen; es entwickelte sich ein neuer, lukrativer Wirtschaftszweig. Damit soll nun Schluss sein: Der Bundesrat hat ein Gesetzt gebilligt, dass überhöhte Anwaltskosten bei Abmahnungen verbieten soll.

Das von (noch) Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf den Weg gebrachte Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken soll verhindern, dass Anwaltskanzleien an der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen unverhältnismäßig viel verdienen können. Das neue Gesetz sieht eine Deckelung der Anwaltskosten bei Abmahnungen auf rund 150 Euro vor. Zusätzlich müssen Anwälte künftig detailliert aufschlüsseln, wie sich die Abmahnzahlungen zusammensetzen. Der Streitwert, nach dem sich die Abmahngebühren berechnen, wird auf 1000 Euro begrenzt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte grundsätzlich die Verabschiedung des Gesetzes. Laut einer Umfrage des vzbv aus dem Jahr 2012 wurden bereits insgesamt rund 4,3 Millionen Deutsche ab 14 Jahren abgemahnt. Dabei werde von Anwälten jeweils Forderungen von durchschnittlich rund 800 Euro erhoben, die sich aus Anwaltskosten und Schadensersatzforderungen zusammensetzen. Die neue Regelung stärke nun die Rechte der Verbraucher. Doch laut vzbv biete das Gesetz immer noch Schlupflöcher. So könnten in Einzelfällen auch höhere Kosten erhoben werden. Der Verband wolle in Zukunft genau prüfen, ob das neue Gesetz tatsächlich die Verbraucher schütze.

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) hat derweil die Verabschiedung des Gesetzes kritisiert. Bereits im Februar forderte BVMI-Präsident Dieter Gorny eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs. In der aktuellen September-Ausgabe des Branchenmagazins Musikmarkt wirft Gorny dem Gesetz eine Bagatellisierung von Urheberrechtsverletzungen vor. Und er gibt zu bedenken, dass diese nicht nur zu Lasten der Kreativen, sondern all derjenigen ginge, die sich bewusst legal im Internet verhalten.