Nach Lordes Konzertabsage: Israelisches Gericht verklagt Neuseeländerinnen zu 18.000 Dollar Schadensersatz


Nadia Abu-Shanab und Justine Sachs müssen das Strafgeld an drei israelische Jugendliche zahlen, die ihr „künstlerisches Wohlergehen“ durch einen Boykottaufruf der Neuseeländerinnen in Gefahr sahen.

Erstmals hat ein israelisches Gericht Klägern Schadensersatz aufgrund kurzfristiger Konzertabsagen zugesprochen. Den Jugendlichen Ayelet Wertzel, Ahuva Frogel und Shoshana Steinbach wurde ein Betrag von 18.000 neuseeländischen Dollar (ca. 10.000 Euro) zugesprochen, weil Popsängerin Lorde ihr geplantes Konzert in Tel Aviv nach massiven Protesten der BDS-Bewegung kurzfristig absagte.

Bühnen des Boykotts: Warum Musiker den Nahostkonflikt nicht mit ein paar abgesagten Konzerten lösen können
Den Schadensersatz blechen müssen die beiden Neuseeländerinnen Nadia Abu-Shanab und Justine Sachs, die Lorde im Voraus ihrer geplanten Israel-Reise in einem offenen Brief zur Absage ihres Auftritts in der israelischen Metropole aufforderten. Der Fall gilt als erster, in dem ein 2011 geschaffenes israelisches Gesetz, das einen Boykottaufruf gegen Israel unter Strafe stellt, genutzt wurde.

Der britischen Tageszeitung „The Guardian“ nach sprachen die Kläger in ihrer Anklageschrift davon, dass Lordes Konzertabsage „den guten Ruf der Israelis und der Juden schaden“ würde und ihr Recht auf „künstlerisches Wohlergehen“ untergraben habe.

Roger Waters in Berlin: Israel-Hass in Großbuchstaben
Trotz des Rechtsspruch gilt es als ausgeschlossen, dass die drei Kläger ihren Schadensersatz jemals erhalten werden. Der Grund: Das Urteil ist im neuseeländischen Rechtssystem nicht anwendbar. Da Abu-Shanab und Sachs ihren Brief in Neuseeland verfassten, gibt es keinerlei Rechtsgrundlage, sie zur Zahlung des Schadensersatzes anzuhalten.

Lordes komplettes Statement zur Absage ihres Konzerts in Tel Aviv aus dem Dezember 2017 könnt Ihr Euch hier noch einmal durchlesen:

https://twitter.com/AmySpiro/status/945004277298278405