Blake Lively gegen Justin Baldoni: Einigung kurz vor dem Prozess
Zwei Wochen vor Gerichtstermin beenden Lively & Baldoni ihren Rechtsstreit. Was die Einigung über den Fall aussagt.
Blake Lively und Justin Baldoni haben ihren öffentlich ausgetragenen Konflikt um den Film „It Ends With Us“ beigelegt. Die Einigung erfolgt rund zwei Wochen vor dem geplanten Prozess vor einem Bundesgericht – und beendet damit einen Streit, der über anderthalb Jahre hinweg andauerte.
Gemeinsames Statement: Fokus auf Abschluss und Neuanfang
In einer gemeinsamen Erklärung äußern sich beide Seiten zur Einigung und betonen die Bedeutung des Films sowie den Wunsch nach einem konstruktiven Abschluss: „Das Endprodukt – der Film „It Ends With Us“ – erfüllt uns alle, die an seiner Entstehung beteiligt waren, mit Stolz. Das Bewusstsein zu schärfen und einen bedeutenden Beitrag im Leben von Überlebenden häuslicher Gewalt – und allen Betroffenen – zu leisten, ist ein Ziel, hinter dem wir stehen. Wir erkennen an, dass der Prozess Herausforderungen mit sich brachte und dass die von Ms. Lively geäußerten Bedenken Gehör verdient haben. Wir bleiben fest verpflichtet, Arbeitsumgebungen frei von Fehlverhalten und unproduktiven Strukturen zu gewährleisten. Wir hoffen aufrichtig, dass dies einen Abschluss ermöglicht und allen Beteiligten erlaubt, konstruktiv und in Frieden weiterzugehen – auch in einem respektvollen Umgang im Netz.“
Vorwürfe und Gegenangriffe: Der Verlauf des Konflikts
Ausgangspunkt war eine Klage von Blake Lively, in der sie ihrem Regisseur und Co-Star Justin Baldoni sexuelle Belästigung am Set vorwarf. Zudem erklärte die Schauspielerin, nach internen Beschwerden Ziel einer koordinierten digitalen Rufschädigungskampagne geworden zu sein.
Baldoni wies die Vorwürfe zurück und reichte seinerseits eine Verleumdungsklage ein. Darin beschuldigte er Lively, falsche Anschuldigungen erhoben zu haben, um Einfluss auf das Filmprojekt zu gewinnen. Auch die Berichterstattung der „New York Times“ wurde Teil des Rechtsstreits.
Gerichtliche Rückschläge für zentrale Klagepunkte
Im weiteren Verlauf wurden zahlreiche Punkte von Livelys Klage abgeschwächt oder abgewiesen. Richter Lewis Liman strich zehn von dreizehn zivilrechtlichen Ansprüchen, darunter sämtliche Vorwürfe sexueller Belästigung. Drei verbleibende Punkte – darunter Vergeltung und Vertragsbruch – sollten ursprünglich vor einer Jury verhandelt werden.
Eine entscheidende Rolle spielte dabei die rechtliche Einordnung Livelys als unabhängige Auftragnehmerin, wodurch bestimmte arbeitsrechtliche Ansprüche nicht geltend gemacht werden konnten. Auch Fragen zur Zuständigkeit verschiedener Bundesstaaten erschwerten die Klage.
Anwältin und Lively sehen Teilerfolg
Bereits zuvor hatte Livelys Anwältin Sigrid McCawley angedeutet, dass eine Einigung möglich sei – und den bisherigen Verlauf als wichtigen Schritt bewertet. So hieß es von ihr laut „Variety“: „Für Blake Lively besteht das größte Maß an Gerechtigkeit darin, dass die Personen und Strategien hinter diesen koordinierten digitalen Angriffen offengelegt wurden und bereits von anderen betroffenen Frauen zur Verantwortung gezogen werden.“
Auch Lively selbst äußerte sich zuvor noch öffentlich wie folgt: „Das Letzte, was ich in meinem Leben wollte, war eine Klage. Aber ich habe diesen Fall angestrengt, weil ich der anhaltenden Vergeltung ausgesetzt war – und weiterhin bin –, nachdem ich privat und beruflich ein sicheres Arbeitsumfeld für mich und andere eingefordert habe. Ich hoffe, dass die Entscheidung des Gerichts anderen zeigt, dass man seine Stimme erheben kann – so schmerzhaft es auch ist.“
Der Rechtsstreit begann im Dezember 2024 mit einer Beschwerde Livelys bei der kalifornischen Bürgerrechtsbehörde. Zeitgleich veröffentlichte die „New York Times“ eine ausführliche Recherche, die interne Kommunikationsstrategien aus Baldonis PR-Umfeld beleuchtete.


