Ed Sheeran covert Van Morrison, um Unschuld zu beweisen


Mit seinem Live-Einsatz vor Gericht wollte er zeigen, wie schnell sich verschiedenste Tracks ähneln können, ohne das voneinander geklaut worden sein muss.

Ed Sheeran hat wegen der Plagiatsvorwürfe gegen ihn einen weiteren Tag vor Gericht verbringen müssen. Um dort zu beweisen, dass er bei seinem 2015er Hit „Thinking Out Loud“ nicht von Marvin Gayes „Let’s Get It On“ abgekupfert hat, spielte er mit der Gitarre ein Mash-Up aus Tracks von Van Morrison, Nina Simone, Stevie Wonder, Bill Withers und Blackstreet. Der Gedanke dahinter: Seiner Meinung nach würden sich Popsongs oft Akkordfolgen und andere Elemente teilen. Diese seien nicht vom Urheberrecht geschützt und damit sei er unschuldig.

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Sein Song-Mix zeigte, wie leicht unterschiedlichste Lieder ineinander übergehen können und man so zufällige Ähnlichkeiten in den Akkordfolgen hören könnte. Und bei Sheerans Stück „Thinking Out Loud“ hätten ihm zu Beginn auch die Produzenten gesagt, der Track wäre ein „Van-Morrison-Tune“, wie der Sänger gegenüber der US-Website „The Daily Beast“ beteuerte.

Ed Sheeran droht mit Karriere-Ende, sollte er schuldig gesprochen werden

Seit dem 24. April 2023 muss sich der Grammy-Gewinner in New York in einem Urheberrechtsprozess behaupten, weil die Erben von Komponist Ed Townsend dem 32-Jährigen vorwerfen, harmonische, melodische und rhythmische Elemente von Marvin Gayes „Let’s Get It On“, an dem auch Townsend beteiligt war, für seinen Song „Thinking Out Loud“ kopiert zu haben. Die Anwälte der Kläger hatten am zweiten Verhandlungstag ein Video, in dem Sheeran auf der Bühne ein Mash-Up der beiden genannten Songs spielt, als Beweis vorgebracht.

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Der Brite wehrt sich vehement gegen die Vorwürfe und erklärte nun auch vor Gericht, dass er die meisten seiner Songs innerhalb eines Tages schreibe und während der Entstehung von „Thinking Out Loud“ kein einziges Mal an „Let’s Get It On“ gedacht hätte. Zuletzt meinte der Musiker aus Halifax, er würde mit der Musik „fertig“ sein, wenn er bei diesem Gerichtsverfahren schuldig gesprochen werden sollte.