Stefan Aust erwirkt einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermanns „ZDF Magazin Royale“


Die einstweilige Verfügung untersagt die Verbreitung des satirischen Fahndungsplakats.

Im „ZDF Magazin Royale“ war während der Sendung am 25. November 2022 ein Plakat zu sehen, das im Stile der Fahndungsplakate aus dem Deutschen Herbst von 1977 Fotos von Menschen zeigt, die zur Fahndung ausgeschrieben sind – nur waren auf dem Fantasiebild keine Terroristen zu sehen, sondern Journalist*innen, Politiker und Komiker. Gegen die Verbreitung dieses Plakats hat „Die Welt“-Herausgeber Stefan Aust eine einstweilige Verfügung erwirkt (MUSIKEXPRESS ist Partner der „Welt“). Das ZDF hat die Folge daraufhin aus der Mediathek entfernt. (Stand 05.01.2023, 16:00 Uhr)

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„ZDF Magazin Royale“-Moderator Jan Böhmermann hatte das Plakat vor Ausstrahlung der Sendung auch auf seinem Twitter-Account verbreitet. Darauf waren unter anderem auch Christian Lindner, Franca Lehfeldt und Dieter Nuhr abgebildet. Anstelle von Aust wurde ein Foto des Schauspielers Volker Bruch gezeigt, der ihn im Film „Der Baader Meinhof Komplex“ verkörperte. Aust verfasste auch das gleichnamige Sachbuch über die Rote Armee Fraktion (RAF).

Aust hat nun eine einstweilige Verfügung gegen die ZDF-Sendung erwirkt. Weil die auf dem Plakat zu sehende Person nicht Stefan Aust ist, dies den Zuschauenden aber suggeriert werde, liege mit der Verbreitung eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte vor. Dieser Argumentation ist das Oberlandesgericht Hamburg nun gefolgt.

Auf Böhmermanns Twitter-Account ist das Bild noch immer online.

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