Ticketmaster-Klage: Taylor-Swift-Fans erzielen Teilerfolg vor Gericht

Hunderte Taylor-Swift-Fans dürfen mit Kartellrechtsvorwürfen gegen Ticketmaster fortfahren. Gericht lässt Monopolklage wegen „Eras“-Tour-Chaos zu.

Taylor-Swift-Anhänger:innen haben einen wichtigen juristischen Etappensieg errungen. Ein kalifornisches Bundesgericht erlaubt ihnen, mit Kartellrechtsvorwürfen gegen Ticketmaster und dessen Mutterkonzern Live Nation fortzufahren. Die Klage steht im Zusammenhang mit dem chaotischen Vorverkauf für die „Eras“-Tour im November 2022.

Die aktuelle Entscheidung stellt einen Wendepunkt in dem seit drei Jahren andauernden Rechtsstreit dar. Eine frühere Version der Klage war im Mai 2025 wegen rechtlicher Mängel abgewiesen worden. Nun befand Bundesrichter George H. Wu am Montag, 24. November, dass die überarbeiteten Kartellrechtsansprüche ausreichend begründet seien, um das Verfahren fortzusetzen.

Monopolvorwürfe im Zentrum der Anklage

Insgesamt 357 Fans werfen laut „Billboard“ den Unternehmen vor, durch ihre marktbeherrschende Stellung sowohl im Ticketing-Bereich als auch bei großen Konzertveranstaltungsorten jeglichen Wettbewerb ausgeschaltet zu haben. Die Kläger:innen berufen sich dabei auf die laufenden Bemühungen des US-Justizministeriums, Live Nation und Ticketmaster zu entflechten.

Nach Darstellung der Klage führte die Monopolstellung zu einem mangelhaften Verkaufssystem. Beim Vorverkauf für die „Eras“-Tour von Taylor Swift sei die Plattform unter der Last von Bot- und Scalper:innen-Zugriffen zusammengebrochen – mit der Folge, dass zahlreiche Swifties keine Möglichkeit hatten, Karten zum Nennwert zu erwerben.

Gericht weist Unterscheidung zwischen Veranstaltungsorten zurück

Ticketmaster hatte argumentiert, die Klage der Fans leide unter einem grundlegenden Problem: Die Kartellklage des Justizministeriums konzentriere sich auf Verträge mit Arenen und Amphitheatern, nicht jedoch auf Stadien, in denen Swift ihre Tour absolvierte. Richter Wu wies laut „Billboard“ diese Argumentation zurück. In seiner Begründung stellte er fest, dass aus den vorliegenden Vorwürfen nicht eindeutig hervorgehe, dass die staatliche Klage Stadien ausschließe. Zudem sehe das Gericht keinen wesentlichen Unterschied zwischen Arenen, Amphitheatern und Stadien, der die Bezugnahme der Kläger auf das Regierungsverfahren hinfällig machen würde.

Keine bewusste Täuschung nachweisbar

Während die Kartellrechtsvorwürfe zur Beweisaufnahme zugelassen wurden, trennte Richter Wu andere Klagepunkte nach Angaben von „Billboard“ ab. Die Vorwürfe wegen Vertragsverletzung und Betrugs wurden nicht zugelassen. Die Kläger:innen hatten behauptet, Ticketmaster habe falsche Versprechen gemacht: Das Unternehmen habe zugesagt, Bots und Scalper:innen vom Vorverkauf fernzuhalten. Außerdem sei fälschlicherweise bevorzugter Zugang für Swifties versprochen worden, die MIDNIGHTS-Merchandise oder Tickets für das 2020 abgesagte Lover Fest erworben hatten.

Laut Richter Wu scheitern die Vertragsansprüche daran, dass Ticketmaster diese Zusagen nie in rechtlich durchsetzbaren Vereinbarungen gemacht habe. Die Betrugsanschuldigungen griffen nicht, weil das Unternehmen nach Auffassung des Gerichts davon ausgegangen sei, wahrheitsgemäße Angaben zu den Bedingungen des Vorverkaufs gemacht zu haben.

„Die Kläger haben nicht ausreichend dargelegt, dass die Beklagten Versprechen ohne Erfüllungsabsicht abgegeben haben“, schrieb Wu in seiner Urteilsbegründung laut „Billboard“. Die Berufung auf die Ereignisse nach dem Vorverkauf könne keine plausible Betrugstheorie stützen.

Anwältin der Fans zeigt sich zufrieden

Jennifer Kinder, Anwältin der Swifties, äußerte sich am Dienstag, 25. November, in einer Stellungnahme gegenüber „Billboard“ zufrieden: Man sei „begeistert, endlich auf einen Gerichtstermin zuzusteuern“. Ticketmaster habe die vergangenen zwei Jahre damit verbracht, jeden juristischen Kniff anzuwenden, um die Klage abweisen zu lassen. Richter Wu habe nun entschieden, dass sich das Unternehmen einem Geschworenenprozess nicht entziehen könne. „Die Menschen in Los Angeles werden über die Rechtmäßigkeit von Ticketmasters Monopol entscheiden.“