Wegen Betrugs: Staatsanwaltschaft Leipzig erhebt zweite Klage gegen Gil Ofarim


Gil Ofarim werden nun zusätzlich Betrug und versuchter Betrug vorgeworfen.

Die erste Klage wurde gegen Gil Ofarim erhoben, weil er einem Mitarbeiter des „Westin“-Hotels in Leipzig antisemitische Beleidigungen vorgeworfen hat. Nun wurde der Sänger wegen Betrug erneut angeklagt. Ofarims Anwälte sprechen von einem „öffentlichkeitswirksamen Schauprozess“.

Nach Antisemitismus-Vorwürfen: Gil Ofarim muss vor Gericht

„Falsche Versicherung an Eides statt in zwei Fällen“

Die Anklage beruht auf „falsche Versicherung an Eides statt in zwei Fällen“, so das Landgericht Leipzig. Hierbei handle es sich sowohl um Betrug als auch um versuchten Betrug. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Ofarim versucht haben, Presseveröffentlichungen über ihn und den Fall im „Westin“-Hotel zu verbieten. Außerdem habe er zwei Anträge auf Erlass von einstweiligen Verfügungen bei den Landgerichten Leipzig und Köln gestellt. Laut dem Leipziger Landgericht soll Ofarim in diesen Anträgen „wahrheitswidrig eidesstattlich versichert haben, nie geäußert zu haben, dass das von ihm erstellte Video ‚viral gehen‘ solle“.

Anwälte sprechen von einem „Schauprozess“

Darüber hinaus soll er „die – aus Sicht der Staatsanwaltschaft – unzutreffenden Äußerungen über die Worte des Hotelmitarbeiters wiederholt haben“. Die neuen Vorwürfe erhalten allerdings erst dann ihre Gültigkeit, wenn der Sänger auch bezüglich der ersten Anklage im Fall des Hotels tatsächlich gelogen hat. Das weitere Vorgehen zu dem neuen Sachverhalt ist noch nicht bekannt. Auch Entscheidungen zu einer Eröffnungsverhandlung habe die Staatsanwaltschaft „noch nicht getroffen“.

Ofarims Anwälte hingegen sprechen von einem „öffentlichkeitswirksamen Schauprozess“. Dieser werde wohl für nötig erachtet, um „über eine antisemitische Äußerung zwischen zwei Beteiligten und eine Aussage-gegen-Aussage-Situation von wenigen Sekunden zu verhandeln“. Hierfür würde die Verortung des Prozesses mit einer großen Strafkammer sprechen. „Eine große Strafkammer ist sonst nur bei außergewöhnlich schweren Straftaten wie Mord und Totschlag vorgesehen“, so die Anwälte weiter.

Übergabe der Verortung an ein anderes Gericht

Das Landgericht Leipzig habe diese Verortung nun an ein Gericht höheren Ranges mit „der besonderen Bedeutung der Sache“ erklärt. Aufgrund dessen vermuten die Anwälte, dass versucht werde, „die Stadt Leipzig und damit auch Sachsen von der Bestätigung eines gängigen Vorurteils reinzuwaschen“. Weiterhin meinen sie, dass „anscheinend keine rechtsstaatliche Wahrheitsfindung im Vordergrund steht“, und dass „eine derartige Vorgehensweise keinen Beitrag gegen den alltäglichen Antisemitismus bildet, von dem sich kein Bundesland freisprechen kann“.