„Rock am Ring“-Veranstalter erwirken einstweilige Verfügung gegen DEAG


Unbestätigte Behauptungen seitens der DEAG können von nun an teuer werden. Das Landgericht Köln bewilligte eine Unterlassungsverfügung gegen die Veranstalter von "Grüne Hölle", um "Rock am Ring" zu schützen.

Nachdem die DEAG sich mit unbewiesenen Behauptungen zum neuen Standort von „Rock am Ring“ in Mendig zu Wort gemeldet hat, sind die Veranstalter des Traditionsfestivals nun gerichtlich gegen den Nürburgring-Konkurrenten vorgegangen. Lieberberg hat laut SWR eine einstweilige Verfügung gegen die DEAG erwirkt, die es den Veranstaltern untersagt, weiterhin unbestätigte Mutmaßungen an die Öffentlichkeit zu tragen.

Konkret hatte die DEAG in einem eigenen Rechtsgutachten die Frage aufgeworfen, ob Lieberberg eine Genehmigung für „Rock am Ring“ am neuen Standort in Mendig bekommen könne. Dies strafte jetzt das Landgericht Köln ab – sie gaben Lieberberg in seiner Argumentation recht und erteilten eine einstweilige Verfügung gegen die DEAG. Bei Zuwiderhandlungen droht dem Veranstalter von „Grüne Hölle“ ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Innerhalb der ersten 24 Stunden verkauften sich für Rock am Ring 2015 15.000 Tickets. Welche Bands für das Festivalwochenende vom 5. bis 7. Juni 2015 bereits bestätigt wurden, seht ihr in unserer Galerie.