Dantes Inferno: Nirvana werden wegen Urheberrechts-Verletzung verklagt


Die Enkelin von C.W. Scott-Giles verklagt die Band darauf, eine Illustration ihres Großvaters jahrzehntelang ohne Lizenz auf Merchandise-Artikeln abgedruckt zu haben.

Ist es Karma? Noch vor drei Jahren hatten Nirvana den US-Designer Marc Jacobs verklagt, da dieser eine täuschend ähnliche Illustration des ikonischen, derangierten Acid-Smileys auf seinen Klamotten verwendet hatte.

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Doch nun erwartet die ehemalige Grunge-Band eine ganz ähnliche Klage: Jocelyn Susan Bundy – die Enkelin des britischen Illustrators C.W. Scott-Giles – wirft der bandeigenen Firma Nirvana LLC vor, über Jahrzehnte hinweg eine Illustration ihres Großvaters auf Merchandise-Artikeln abgebildet zu haben – ohne Urheberrechtshinweise.

Kurt Cobain einfach als Urheber ausgegeben

Doch es kommt noch schlimmer: Nicht nur soll die Abbildung ohne offizielle Genehmigung des Künstlers verwendet worden sein, Nirvana habe zudem auch falsche Behauptungen über die Inhaberschaft des Urheberrechts an der Illustration aufgestellt und teilweise Kurt Cobain als Urheber ausgegeben, behauptet die Klägerin.

Bei der Abbildung handelt es sich um eine englische Übersetzung von Dantes Inferno, das Scott-Giles im Jahr 1949 angefertigt hat. Das Kunstwerk zeigt eine Karte der oberen Hölle in Form von mehreren Kreisen und basiert auf dem ersten Teil von Dante Aligheris Gedicht „Göttliche Komödie“ aus dem 14. Jahrhundert.

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In der offiziellen Klage heißt es: „Am oder um den 20. Januar 2021 entdeckte die Klägerin, dass die Angeklagten Nirvana und Live Nation Merchandise Schallplatten, T-Shirts, Pullover, Kapuzenpullover, Schlüsselanhänger, Tassen, Aufnäher, Buttons und andere Merchandise-Artikel, die ein mit der Abbildung nahezu identisches Bild zeigen, sowohl in den USA als auch im Ausland lizenzieren, bewerben, verkaufen, herstellen und vertreiben.“

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Daraufhin steht geschrieben: „Weitere Nachforschungen ergaben, dass einige der nicht autorisierten Verwendungen der Illustration auf Merchandise-Artikeln der Marke Nirvana bis in das Jahr 1989 zurückreichen. Weitere Nachforschungen ergaben außerdem, dass die Band Nirvana und in ihrem Namen handelnde Parteien im Laufe der Jahre routinemäßig falsche Behauptungen über die Inhaberschaft des Urheberrechts an der Illustration aufgestellt haben, indem sie falsche Urheberrechtshinweise auf den rechtsverletzenden Produkten im Wesentlichen in dieser Form ‚© [Jahr] Nirvana‘ angebracht haben.“

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Da es sich bei der Klage um eine jahrzehntelange Angelegenheit handelt, könnte es für die Band bei einer Rechtssprechung für Jocelyn Susan Bundy ganz schön teuer werden. Die Frage ist jedoch, ob das Gericht die Ursprünge der Nutzung jener Illustration nach so einer langen Zeit überhaupt zurückverfolgen (oder beweisen) kann.

+++Dieser Artikel erschien ursprünglich auf rollingstone.de+++