Israelische Fans klagen gegen Absage des Lorde-Konzerts in Tel Aviv


Zwei Aktivistinnen sollen Lorde dazu bewegt haben, ihr für kommenden Sommer in Tel Aviv geplantes Konzert abzusagen. Der Staat Israel klagt nun im Namen einiger Fans gegen die beiden Frauen.

Die Welttourne von Lorde sollte sie in die USA, nach Großbritannien und auch nach Israel führen. Erst als zwei neuseeländische Aktivistinnen einen offenen Brief an die Sängerin richteten und sich einige Proteste gegen den Auftritt bildeten, sagte Lorde das Konzert, das am 5. Juni 2018 in Tel Aviv stattfinden sollte, ab. Das zog einen etwa genau so großen Aufschrei nach sich wie die Entscheidungen von Radiohead und Nick Cave & The Bad Seeds, die sich für Konzerte in Israel entschieden.

https://twitter.com/lorde/status/943677206558994432

Erster Gebrauch des israelischen „Anti-Boykott-Gesetzes“

Im Rahmen eines israelischen Anti-Boykott-Gesetzes werden die beiden Aktivistinnen nun von Israel verklagt. Das Gesetz besagt, dass jeder, der durch einen Boykott gegen Israel einen wirtschaftlichen Schaden verschuldet hat, angeklagt werden kann. Es gab etliche Proteste gegen diese kontroverse Entscheidung, da viele darin eine Einschränkung der Meinungsfreiheit sahen.

Die Klage gegen die beiden Neuseeländerinnen Justine Sachs and Nadia Abu-Shanab wurde vom Staat Israel im Namen von drei Jugendlichen eingereicht, die Karten für das Konzert in Tel Aviv gekauft hatten. Es wird ein Betrag von 45.000 Schekel , etwa 10.000 Euro, gefordert. Zu Zahlen haben den Betrag die beiden Aktivistinnen, nicht etwa Lorde. Es scheint das erste Mal zu sein, dass eine Klage im Namen dieses Gesetzes erhoben wird.

Große Kritik, aber auch Unterstützung für Lorde

Lorde wurde nach der Absage des Konzertes scharf kritisiert. Aber auch von etlichen Kollegen unterstützt, die dem BDS, eine Kampagne namens „Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen“, die Israel isolieren möchte, nahe stehen. So zum Beispiel von Roger Waters, Peter Gabriel, Tom Morello und Brian Eno. Die Teenager, die das Gerichtsverfahren angestoßen hatten, fühlen sich benachteiligt. „Als Bürger dieses Landes und als Bürger, die nächstes Jahr diesem Land im Militär oder Zivildienst dienen werden, fühlen wir uns von der BDS-Bewegung verletzt“, ließen die drei Lorde-Fans durch ihre Anwältin wissen.

Nitsana Darshan-Leitner von der Organisation Shurat HaDin, die sich für Terroropfer, jüdische und israelische Angelegenheiten einsetzt, äußert in der „New York Times“ ihre Zweifel an der Klage. Ob die Richter es als ausreichend erachten, für die Teenager zu plädieren, nur weil sie das Konzert einer ihrer Lieblingskünstlerin nicht besuchen könnten, sei sehr unsicher. Außerdem steht die Frage im Raum, ob das Anti-Boykott-Gesetz auch auf Menschen außerhalb Israels angewendet werden kann. Dies sei nämlich nur bei Völkermord und Piraterie üblich.