Prozess: YouTube muss Songs offline stellen


Die GEMA hat einen Etappensieg errungen: YouTube muss sieben von zwölf beanstandete Videos von seiner Plattform entfernen. Das hat das Hamburger Landgericht entschieden. Das Urteil bedeutet auch, dass YouTube bald weitere Uploads prüfen muss.

Die Video-Plattform YouTube muss sieben von zwölf beanstandete Songs aus ihrem Angebot entfernen. Das hat das Hamburger Landgericht entschieden. Die betreffenden Videos wurden von der Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA genannt. Bei Zuwiderhandlung muss YouTube ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro zahlen. Obwohl das Urteil sich ausschließlich auf die von der GEMA beanstandeten Stücke – darunter „Rivers of Babylon“ von Frank Farian und „Ritmo de la Noche“ von Alex Joerg Christensen – bezieht, dürfte damit ein Urteil mit grundlegender Bedeutung für das Urheberrecht im Internet gefällt worden sein. Unklar ist noch, ob YouTube Revision einlegen wird.

Damit steht eine erste Entscheidung im Streit um Verwertungsrechte zwischen YouTube und GEMA fest. Die GEMA kassiert nicht nur bei Konzerten und im Produkthandel, sondern auch im Internet – da GEMA und YouTube sich bislang jedoch nicht auf eine Vergütung einigen konnten, sind viele Musikvideos im deutschen YouTube-Ableger nicht abrufbar.

YouTube wollte bislang keine GEMA-Beiträge zahlen – schließlich habe man keinen Einfluss auf die Inhalte, die täglich millionenfach hochgeladen werden.  Das Hamburger Landgericht hat diesen Einwand von YouTube auch anerkannt. Dennoch wird die Videoplattform von nun an die Clips der User kontrollieren müssen. Sobald eines der sieben Stücke wieder hochgeladen wird, droht das Ordnungsgeld. Es gibt von nun an eine Prüf-Pflicht. Für die GEMA wiederum hat sich das zukünftige Verfahren erleichtert. Sobald die Gesellschaft einen bei ihr registrierten Titel auf YouTube findet, kann sie die Betreiber benachrichtigen – und das entsprechende Lied muss sofort runter.

In einem ersten Statement bezeichnet Google (zu deren Konzern YouTube gehört) das Gerichtsurteil dennoch als Erfolg:

„Das Gericht hat bestätigt, dass YouTube eine Hosting-Plattform ist und nicht zur Kontrolle sämtlicher auf der Plattform hochgeladenenen Videos verpflichtet werden kann. Das Urteil ist ein Teil-Erfolg für die Musikindustrie, für unsere Nutzer in Deutschland sowie für Künstler, Komponisten, YouTube und andere Internetplattformen. Das Gericht gibt damit Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten etwas mehr Rechtssicherheit und lässt auch in Deutschland Raum für innovative und kreative Entwicklungen im Internet. Dadurch könnte der Weg dafür freigemacht werden, dass auch in Deutschland Autoren, Komponisten, Verlage, Künstler und Labels endlich von ihrer Musik auf YouTube profitieren können.“

Nun lade man die GEMA ein, „endlich an den Verhandlungstisch zurückzukehren und im Sinne der gesamten Musikindustrie eine Lösung zu finden.“

Das Urteil im Rechtsstreit bezieht sich auf folgende zwölf Songs:

„Zwei kleine Italiener“ und „Akropolis adieu“, Christian Bruhn (Komponist)
„Ritmo de la noche“, „Sex an der Bar“ und „Night in Motion“, Alex Joerg Christensen
„In The Shadow, In The Light“, Michael Cretu
„Lieder, die die Liebe schreibt“, Frank Dostal
„I Feel Like You“, Alexander Kaiser
„Club Bizarre“, Hajo Lewerentz
„Rivers of Babylon“, Frank Farian
„Lieder, die wie Brücken sind“ und „Im Kindergarten“, Rolf Zuckowski