Sean „Diddy“ Combs: Haftentlassung schon 2028?

Sean „Diddy“ Combs soll laut US-Behörden am 8. Mai 2028 aus der Haft entlassen werden. Der Rapper verbüßt 85 Prozent seiner Strafe – und kann Punkte für „gute Führung“ sammeln.

Das Entlassungsdatum für Sean „Diddy“ Combs steht fest: Laut dem US-Bundesamt für Gefängnisse soll der Rapmogul am 8. Mai 2028 freikommen. Damit verbüßt er 85 Prozent seiner 50-monatigen Haftstrafe. Zudem kann er im Rahmen des „First Step Act“ jährlich Zeitgutschriften für „gute Führung“ erwerben.

Wie „Hollywood Reporter“ berichtet, umfasst die Gesamthaftdauer auch das Jahr, das Combs vor dem Gerichtsurteil in Haft verbrachte. Seit seiner Verhaftung im September 2024 saß er in Untersuchungshaft in Brooklyn, New York.

Verteidigung legt Berufung ein

Combs hat gegen seine Verurteilung und das Strafmaß Berufung eingelegt. Der Antrag wurde am 20. Oktober 2025 von seiner Anwältin Alexandra Shapiro beim Bundesgericht in New York eingereicht. Der Richter habe eine Strafe verhängt, die viermal höher sei als von der Verteidigung gefordert. „Die Jury hat in ihrem Urteil sehr deutlich gemacht, dass sie ihn von den Vorwürfen des Sexhandels und des organisierten Verbrechens freigesprochen hat“, hieß es in einem Statement der Anwälte. „Nicht schuldig bedeutet nicht schuldig.“

Der Rapper war am 3. Oktober nach einem achtwöchigen Prozess im Juli 2025 in zwei Anklagepunkten im Zusammenhang mit Prostitution schuldig gesprochen worden. Von den Vorwürfen des Sexhandels und der organisierten Kriminalität sprach ihn die Jury jedoch frei.

Diddy bleibt in New York im Gefängnis

Nach seiner Verurteilung beantragte Combs eine Verlegung in das Gefängnis von Fort Dix, New Jersey, um näher bei seiner Familie zu sein und am dortigen Drogenentzugsprogramm teilnehmen zu können. Der zuständige Richter lehnte den Antrag jedoch ab.

„Das Gericht wird eine Einrichtung in der von der Verteidigung gewählten geografischen Lage empfehlen, jedoch nicht die konkrete Einrichtung, die vom Bureau of Prisons festgelegt wird“, schrieb Bundesrichter Arun Subramanian in einer Entscheidung vom 8. Oktober. Er ergänzte, Combs werde in einer Einrichtung im Raum New York untergebracht und könne dort für ein Rehabilitationsprogramm berücksichtigt werden.