Gericht urteilt: Taylor Swift hat bei Lyrics nicht abgeschrieben

Eine Dichterin aus Florida hatte behauptet, dass die Sängerin bei gleich 15 Songs von ihr kopiert hätte.

Hat Taylor Swift sich ungeniert bei den Gedichten einer Lyrikerin aus Florida bedient? Kimberly Marasco hatte die Sängerin im vergangenen Jahr verklagt, weil sie bei Liedern von gleich mehreren Alben – darunter FOLKLORE, EVERMORE, MIDNIGHTS und THE TORTURED POETS DEPARTMENT Plagiate vermutete. Nun hat ein Bundesrichter die Klage abgewiesen.

Das Gericht kam laut „Billboard“ zu dem Schluss, dass die Klägerin versuchte, das Eigentumsrecht an grundlegenden Ideen und „allgemeinen Wörtern” zu beanspruchen, etwa in Songs wie „The Man“, „My Tears Ricochet“ und „Illicit Affairs“. Die Richterin entschied, dass Swift die Gedichte wahrscheinlich nie gesehen habe, dass ihre Texte ihnen nicht ähnlich seien, und dass Marasco nicht einmal Rechte an den „allgemeinen Phrasen“ besitze, von denen sie behauptete, die Musikerin habe sie kopiert.

Das eindeutige Urteil: „Die Gedichte der Klägerin bestehen höchstens aus Ideen, Metaphern, Kontexten und Themen – von denen keines Gegenstand des Urheberrechtsschutzes ist.“

Richterin knallhart: Klägerin versteht nichts von Urheberrecht

Ein Textvergleich: In Swifts Song „Beams of Light“ lautet der Text: „And I still talk to you/when I’m screaming at the sky“. In Marascos Gedicht heißt es: „The dark evil entity Devoured in the Fire/Doves dancing and singing high in the sky, and I can hear the beautiful choir.“

In der Klage wurde angeführt, dass Swifts Songtexte einige der gleichen Wörter wie Marascos Gedichte enthielten, darunter Worte wie „Tränen“, „Angst“, „Zeit“, „Regen“, „Himmel“, „Wellen“, „grausam“, „gemein“, „Sehnsucht“, „Liebe“ und „unsichtbar“ in bestimmten Kombinationen.

Solche Wörter seien generell nicht urheberrechtlich geschützt, selbst wenn sie, zufällig oder nicht, in ähnlicher thematischer Konzentration vorkämen. Marasco hatte sowohl gegen gegen Taylor Swift Productions, die Produktionsfirma der Sängerin, und die 35-Jährige höchstpersönlich Klage eingereicht.

Entschieden wurde nun zunächst in der Urheberrechtsklage gegen die Produktionsfirma. Doch auch im anderen Fall werden Marasco wenig Erfolgschanchen zugerechnet, basiert die Klage doch auf denselben Vorwürfen und wird zudem auch noch von der gleichen Richterin beurteilt.

Marc Vetter schreibt freiberuflich unter anderem für MUSIKEXPRESS. Weitere Artikel und das Autorenprofil gibt es hier.