Sean „Diddy“ Combs bat Donald Trump um Begnadigung
Sean „Diddy“ Combs hat laut Donald Trump um eine Begnadigung gebeten. Nach seiner Verurteilung sieht sich der Musiker neuen Klagen wegen sexueller Gewalt gegenüber.
Sean „Diddy“ Combs hat Donald Trump vor seiner Verurteilung um eine Begnadigung gebeten. Das bestätigte Trump am 6. Oktober erstmals gegenüber den Medien.
Im Gespräch mit „CNN“ über eine mögliche Begnadigung von Jeffrey Epsteins Partnerin Ghislaine Maxwell erklärte der US-Präsident, „viele Leute“ hätten ihn um Begnadigungen gebeten – darunter auch Combs, der am 3. Oktober zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt wurde.
„Er schien ein netter Kerl zu sein“
Bereits im August hatte ein Mitglied von Combs’ Verteidigerteam gegenüber „CNN“ erklärt, das Lager des Musikmoguls habe ein Gnadengesuch an die Trump-Administration gerichtet. „Soweit ich weiß, haben wir sie kontaktiert und Gespräche über eine Begnadigung geführt“, sagte Anwältin Nicole Westmoreland damals.
Trump hatte zuvor in einem Interview mit „Newsmax“ angedeutet, dass er Combs wahrscheinlich nicht begnadigen werde. Der Präsident sagte: „Ich war sehr freundlich zu ihm, ich kam gut mit ihm aus, und er schien ein netter Kerl zu sein. Ich kannte ihn nicht gut. Aber als ich für das Amt kandidierte, war er sehr feindselig.“ Dies habe eine Begnadigung „schwieriger“ gemacht, so Trump.
2014: „John Doe“ unter Substanzeinfluss gesetzt und missbraucht?
Nach seiner Verurteilung sieht sich Diddy mit zwei weiteren Klagen wegen sexueller Gewalt konfrontiert. Wie „Hot New Hip Hop“ berichtet, reichte ein Mann unter dem Decknamen „John Doe“ am 3. Oktober – dem Tag der Verurteilung – seine Klage ein. Aus den Unterlagen des Los Angeles Superior Court geht hervor, dass der Kläger Ende 2014 die Gelegenheit zur Zusammenarbeit mit dem Musikmogul erhalten habe.
Demnach sei „John Doe“ zu einem Haus in Val Verde gebracht worden, wo ein Musikvideo gedreht und anschließend eine After-Party veranstaltet wurde. Nach geringem Alkoholkonsum habe er sich unwohl gefühlt und das Bewusstsein verloren. Er sei in ein Zimmer geführt und dort missbraucht worden. Diddy wird in der Klage allerdings nicht namentlich als Täter genannt.
Der Kläger gibt an, infolge des angeblichen Missbrauchs positiv auf HIV getestet worden zu sein. Er fordert nun Schadensersatz in unbestimmter Höhe.
2016: Angriff während des 20. Geburtstags?
Die zweite Klägerin wirft dem HipHop-Mogul vor, sie 2016 während der Feier ihres 20. Geburtstags in Los Angeles sexuell missbraucht zu haben. Laut „Hot New Hip Hop“ habe der Produzent sie aufgefordert, einen Drink anzunehmen. Als sie ablehnte, habe er angeblich gesagt: „Schlampe, das ist keine Bitte. Trink den Scheiß und halt die Klappe.“ Anschließend habe er sie missbraucht, so die Klägerin.
Kaum ist ein Prozess gegen Diddy mit einem Urteil abgeschlossen, sieht sich der Künstler also neuen Vorwürfen sexueller Gewalt ausgesetzt. Bereits jetzt stehen ihm über 50 Monate Gefängnis bevor, wie der New Yorker Richter Arun Subramanian entschied. Wo der Musikproduzent seine Haftstrafe verbüßen wird, ist noch nicht bekannt.



