Krachende Niederlage für Drake vor US-Gericht

Kendrick Lamar dürfte sich ins Fäustchen lachen: Die „Not Like Us“-Klage von Drake gegen Universal Music bleibt erfolglos.

Ein US-Gericht hat Drakes Verleumdungsklage gegen die Universal Music Group abgewiesen. Kendrick Lamars Diss-Track „Not Like Us“ sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

In dem Song, einem der erfolgreichsten Tracks des Jahres 2024, stellt Lamar Drake unter anderem als Pädophilen dar. Wie „CNN“ berichtete, entschied die zuständige Richterin Jeannette A. Vargas, dass der umstrittene Text dennoch durch die Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt sei. Das Lied sei Ausdruck einer subjektiven Meinung und keine Tatsachenbehauptung. Daher könne Drake keine Verleumdung beklagen.

„Not Like Us“ handelt nicht von Fakten

„Der durchschnittliche Hörer hat nicht den Eindruck, dass ein Disstrack das Ergebnis einer sorgfältigen oder unvoreingenommenen Untersuchung ist und der Öffentlichkeit faktengeprüfte, überprüfbare Inhalte vermittelt“, schrieb Vargas in ihrer Urteilsbegründung laut „CNN“.

Weiter erklärte sie: „Der breitere Kontext eines hitzigen Rap-Battles mit aufrührerischer Sprache und beleidigenden Anschuldigungen beider Teilnehmer würde den vernünftigen Hörer nicht zu der Annahme verleiten, dass ‚Not Like Us‘ überprüfbare Fakten über Drake vermittelt.“

Drake klagte gegen das eigene Label

Drake verklagte dabei nicht Lamar selbst und warf ihm auch kein Fehlverhalten vor. Das Verfahren richtete sich ausschließlich gegen das Plattenlabel UMG, bei dem Drake unter Vertrag steht. Er ist Teil von Republic Records, das zu UMG gehört, während Lamar bei Interscope Records unter Vertrag steht – ebenfalls ein UMG-Unternehmen. UMG hatte Lamars Diss-Track veröffentlicht und beworben. Drake warf dem Label vor, unternehmerische Gier über die Sicherheit und das Wohlergehen seiner Künstler zu stellen.

Team will Berufung einlegen

Mit dem Urteil ist Drakes Verfahren gegen Universal Music zwar abgeschlossen, er plant jedoch in Berufung zu gehen. „Wir beabsichtigen, gegen das heutige Urteil Berufung einzulegen, und freuen uns auf die Überprüfung durch das Berufungsgericht“, sagte ein Sprecher von Drake am Donnerstag (9. Oktober) gegenüber „CNN“.

Auch UMG äußerte sich zum Urteil. „Diese Klage war von Anfang an eine Beleidigung für alle Künstler und ihren kreativen Ausdruck und hätte nie ans Licht kommen dürfen“, sagte ein Sprecher des Labels am selben Tag laut „CNN“. „Wir sind mit der Abweisung der Klage durch das Gericht zufrieden und freuen uns darauf, unsere Arbeit fortzusetzen, Drakes Musik erfolgreich zu fördern und in seine Karriere zu investieren.“

„Not Like Us“ wurde bei den Grammy Awards ausgezeichnet, erzielte weltweit die meisten Streams auf Apple Music und trug dazu bei, dass die Super-Bowl-Halbzeitshow von Kendrick Lamar zur bislang meistgesehenen wurde.