Black Album


Ein findiger Unternehmer erspähte die Rechts-Lücke und warf das BLACK ALBUM auf den Markt. Prince-Fans ärgern sich schwarz - es sind nur Cover-Versionen drauf.

Schon kurz nachdem per Dekret aus Minneapolis die 70.000 fertigen Exemplare des Hard-Funk-Albums im Presswerk eingestampft werden mußten, waren die Begierden der Hardcore-Fans gestillt: Das BLACK ALBUM avancierte (als MC oder Piraten-Pressung) zum bestverkauften Bootleg aller Zeiten. Inzwischen sind weltweit gut 80.000 illegale Exemplare gekauft worden. Bei soviel Nachfrage könnte man das Album doch gleich auf den legalen Markt bringen, dachte sich der Frankfurter Ralf Thomas, Chef der kleinen Plattenfirma TNT, Anbieter seltener Live-Aufnahmen von Hendrix bis Beatles. Das Resultat dieser Idee verwirrt mittlerweile Branche und Fans: Schwarzes Cover, „The Black Album“ als Anzeige, die acht Titel und der Satz „Written by Prince“ auf der Platte. Erst beim Anhören kommt die öde Wahrheit ans Licht – Thomas hat die LP von Frankfurter Studio-Muckern mit Hilfe eines namenlosen New Yorker Sängers einfach Ton für Ton nachspielen lassen. Darf man das? Diese Frage wird bald die Gerichte beschäftigen. Thomas meint, es sei legal, Songs, die veröffentlicht wurden, „in originalgetreuer Version von jedermann ohne Genehmigung“ nachspielen zu lassen. Auf jeden Fall sind alle Titel des Albums ordnungsgemäß bei der GEMA angemeldet, für Thomas somit „veröffentlicht“.

Bernd Güntsche von Edition Intro, Princes deutschem Verlag, sieht das anders: „Thomas muß ein Piraterie-Produkt erworben haben, um die Songs nachzuspielen. Wenn man ein illegales Produkt nachgespielt reproduziert, wird es damit aber noch nicht legal.“ Der Verlag will mit Schützenhilfe des Prince-Management den Fall jetzt gerichtlich klären lassen.

Ralf Thomas wird deswegen nicht bange, denn sein Cover-BLACK ALBUM könne nur durch eine schriftliche Erklärung von Prince untersagt werden. Aber „ob in Deutschland jemand seine Songs nachspielt, ist dem Prince doch vollkommen egal“.