Bob Vylan: Rechtliche Schritte gegen Antisemitismus-Vorwürfe in Medien
Bob Vylan wehren sich juristisch gegen Antisemitismus-Darstellung nach Glastonbury.
Das Londoner Punk-Rap-Duo Bob Vylan trat beim Glastonbury Festival auf und stimmte dort zum wiederholten „Tot, tot, tot der IDF“ an. Die gesamte Crowd sang mit. IDF ist das Kürzel für die israelischen Streitkräfte. Anschließend wurde dem Duo das Visum für die USA entzogen und sie wurden aus dem Line-up verschiedener Festivals entfernt. In den Medien wurden sie zum Teil als antisemitisch dargestellt. Gegen einen irischen Radiosender gehen sie nun rechtlich vor – wegen angeblicher Verleumdung.
Bob Vylan ist nämlich über die Darstellung in den Medien nicht erfreut und wollen deshalb so vorgehen. Die „Manchester Evening News“ entschuldigte sich bereits dafür, als Wording „zeigte Nazi-Grüße auf der Bühne“ verwendet zu haben. Gegen den irischen Radiosender RTE reichen die Musiker jetzt Klage ein.
Bob Vylan gegen RTE
Wie die „Irish Times“ berichtet, wurde „ein Verleumdungsverfahren“ von Bob Vylan gegen den Radiosender eingereicht. Man kann sich also ziemlich sicher sein, dass die Musiker RTE verklagen. Konkret geht es darum, dass RTE verlauten ließ, die Künstler hätten „antisemitische Gesänge“ auf dem Glastonbury Festival von sich gegeben. Das Londoner Duo bezeichnete dies im Anschluss als komplett falsch und betonte, man versuche Bob Vylan zu schaden.
Die Protest-Situation
In der Vergangenheit machten bereits verschiedene Künstler:innen keinen Hehl aus ihrem Unmut gegenüber dem militärischen Vorgehen Israels im Gaza-Streifen. Solche Aktionen, wie auch kritisierende Gesänge auf Musikveranstaltungen, verursachten immer Diskussionen und die Meinungen gehen auseinander.
Bezüglich des Falls rund um Bob Vylan veröffentlichte Phoenix Law, welche das Künstlerduo rechtlich vertritt, ein Statement. In diesem heißt es: „Unsere Mandanten sind es gewohnt, von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch zu machen, um gegen den Völkermord in Gaza zu protestieren. Es besteht jedoch ein grundlegender Unterschied zwischen Kritik an der Rolle der israelischen Streitkräfte und Antisemitismus. Erstere ist eine Meinungsäußerung im Rahmen der politischen Meinungsfreiheit, während Letzterer eine Form des Hasses gegen das jüdische Volk darstellt. Unsere Mandanten haben sich zu keinem Zeitpunkt auch nur im Entferntesten antisemitisch verhalten und sahen sich daher gezwungen, dies im Rahmen dieses Rechtsstreits formell korrigieren zu lassen.“
Der Radiosender selbst schweigt bisher zur Klage von Bob Vylan.





