Ed Sheeran vs. Viagogo: LG Hamburg bestätigt Verkaufsverbot und verhängt Ordnungsgeld


Viagogo hatte 2018 auf seiner Plattform Karten zu der bevorstehenden Konzerttour des Popstars verkauft und dabei fälschlicherweise behauptet, es handle sich bei dem Angebot um die Originalpreise offizieller Anbieter.

Viagogo wird auch weiterhin keine Tickets für Ed-Sheeran-Konzerte verkaufen dürfen und muss noch dazu ein saftiges Ordnungsgeld zahlen. Dies verkündete nun das Landgericht Hamburg, das kürzlich eine einstweilige Verfügung vom Dezember 2018 auch im Hauptsacheverfahren und somit rechtskräftig bestätigte.

Die Ticketbörse hatte auf ihrer Plattform unrechtmäßig Karten zu der bevorstehenden Konzerttour des Popstars verkauft und dabei fälschlicherweise behauptet, es handle sich bei dem Angebot um die Originalpreise offizieller Anbieter. Wegen seiner Verstöße gegen die Verbote aus der einstweiligen Verfügung muss Viagogo nun außerdem ein (erstes) Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 EUR zahlen.

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Folkert Koopmans, Geschäftsführer des Konzertveranstalters FKP Scorpio, erklärte: „Wir freuen uns über diese wichtige Bestätigung unseres konsequenten Vorgehens gegen den Schwarzmarkt durch das Landgericht Hamburg. Der Aufwand, den wir durch die Personalisierung der Tickets und entsprechende Gestaltung unserer AGB betrieben haben und die notwendigen Einschränkungen, die wir den Fans zugemutet haben, haben sich offensichtlich gelohnt. Wir sind daher auch in Zukunft bereit, auf dieser Grundlage alle nötigen weiteren Schritte zur Unterbindung des Schwarzmarkthandels und des Ticketpreiswuchers zu unternehmen.“

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Auch Rechtsanwalt Markus Reuter von der für FKP Scorpio tätigen Kanzlei Schütz Rechtsanwälte meldete sich im Nachhinein zu Wort: „Dieses faktische Verkaufsverbot für Ed-Sheeran-Tickets dürfte Signalwirkung haben. Wir gehen zudem davon aus, dass zukünftige Ordnungsgelder signifikant höher ausfallen werden und auch Viagogo auf diese Weise langfristig gezwungen werden wird, Gerichtsentscheidungen nicht länger zu ignorieren.“

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Zuletzt hatten auch Die Ärzte gegen den Ticket-Zweitanbieter Viagogo einen Erfolg vor dem Landgericht München I erzielt: Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten wurde Viagogo gerichtlich verboten, unzutreffende Originalpreise bei Verkaufsangeboten für Tickets der Ärzte zu behaupten.