EU macht Druck auf Viagogo: Countdown soll weg, Gebührenklarheit her


Der Ticket-Reseller soll einige Änderungen an seiner Website vornehmen. Sonst droht mächtig Ärger.

Mit dem Online-Ticketmarktplatz Viagogo standen schon einige Musiker:innen und Konzertbesucher:innen auf dem Kriegsfuß. Ed Sheeran und der Konzertveranstalter FKP Scorpio klagten 2021 bereits erfolgreich gegen die Plattform und auch Rammstein und die MCT Agentur erwirkten im Jahr 2022 eine einstweilige Verfügung gegen Viagogo AG, welche Ende letzten Jahres bestätigt wurde. Der Anbieter hat sich nun nach einem Dialog mit der Europäischen Kommission und den Verbraucherschutzbehörden zur Verbesserung der Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen verpflichtet.

Viagogo muss Änderungen an der Website vornehmen

Die Consumer Protection Cooperation (CPC) hat im April 2021 einen Dialog mit Viagogo aufgenommen. Nach mehrfachem Austausch erklärte sich Viagogo nun bereit, eine Reihe von Änderungen an der Website vorzunehmen, die sich an EU-Verbraucher:innen richten. Die Kommission hat über diesen Beschluss in einer Pressemitteilung von Donnerstag (16. Mai) berichtet.

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Die Verbraucher:innen sollen dementsprechend besser über die Bedingungen für den Weiterverkauf von Eintrittskarten informiert sowie nicht mehr in der Rolle als Händler:innen mit Countdown-Meldungen unter Druck gesetzt werden. Außerdem sollte den Verbraucher:innen die Möglichkeit gegeben werden, eine genaue Sitzplatznummer anstatt nur den Bereich auszuwählen sowie eine Aufschlüsselung der Zustellungsgebühren in den angezeigten Preisen zu erhalten. Viagogo hat bis Ende August Zeit, um diese Änderungen umzusetzen.

EU-Kommission behält Reseller im Blick

Viagogo weigerte sich jedoch, ein paar Änderungen vorzunehmen, die das CPC-Netzwerk gefordert hatte, darunter auch die Informationen über die Höhe der möglichen Liefergebühren anzugeben, wenn für ein Ticket mehrere Optionen zur Verfügung stehen. Außerdem stellt der Ticketanbieter sich dagegen, den Verbraucher:innen deutlich zu machen, dass sie neben Viagogo auch Rechte gegenüber dem/der eigentlichen Ticketverkäufer:in oder dem/der Veranstalter:in haben können, wenn ihr Konzert abgesagt oder verschoben wird.

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Die EU-Kommission überwacht jetzt den Reseller und erklärt, dass die Verbraucherschutzbehörden der Mitgliedsländer befugt sind, zusätzliche Sanktionen gegen Viagogo zu verhängen, wenn die Vereinbarungen nicht innerhalb des vorgegeben Zeitrahmens umgesetzt werden.