Gerichtsurteil: Datenflatrates dürfen nicht gedrosselt werden


„Unbegrenztes Datenvolumen“ darf vom Anbieter nicht mehr ausgebremst werden.

Das Landgericht Potsdam hat entschieden, dass Datenflatrates, die ein „unbegrenztes Datenvolumen“ versprechen, die Internetgeschwindigkeit nach Überschreiten einer Volumengrenze nicht extrem abbremsen dürfen. Das teilt der Bundesverband der Verbraucherzentrale in Berlin mit, der den Anbieter E-Plus deswegen verklagt hatte.

In seinem Tarif „Allnet Flat Base all-in“ hatte der Anbieter E-Plus seinen Kunden unbegrenztes Datenvolumen versprochen, jedoch die Nutzung in einer Klausel insoweit eingeschränkt, als die volle Geschwindigkeit von 21,6 Megabit pro Sekunde nur für die ersten 500 Megabyte Datenvolumen zur Verfügung gestellt wurde. Danach hat E-Plus das Tempo auf 56 Kilobit pro Sekunde gedrosselt (500-mal langsamer). Mit dieser Beschränkungs-Klausel lag aus Sicht der Verbraucherzentrale eine Allgemeine Geschäftsbedingung vor, die den Verbraucher unangemessen benachteiligte. Die Datenflat konnte als solche nach der Drosselung praktisch nicht mehr genutzt werden. Diese Form eine Drosselung komme einer „Reduzierung der Leistung auf null gleich“, so Heiko Dünkel, Rechtsreferent der Verbraucherschutzzentrale. Das Landgericht stimmte dieser Auffassung in seiner Entscheidung vom 14. Januar 2016 zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.