KI-Urheberrecht: Frankreich macht Ernst – Deutschland schaut zu
Frankreichs Loi Darcos dreht die Beweislast um: KI-Unternehmen müssen künftig nachweisen, was sie trainiert haben. Deutschland setzt weiter auf Einzelklagen. Was das für die Musikbranche bedeutet.
Paris zwingt KI-Konzerne demnächst zum Beichten. Aber was macht Berlin? Denn während Paris an einem Gesetz feilt, welches KI-Unternehmen zwingen würde nachzuweisen, dass sie nicht mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert haben, hangelt sich die deutsche Musikbranche von Klage zu Klage.
Die Loi Darcos: Beweislastumkehr auf Französisch
In Frankreich hat sich am 5. Mai 2026 ein Bündnis aus 81 Verbänden – Musik, Film, Buch, Presse – an die Nationalversammlung gewandt: Sie soll endlich über ein Gesetz abstimmen, das die Spielregeln zwischen KI-Industrie und Kreativen grundlegend verschieben würde. Die Loi Darcos, benannt nach Senatorin Laure Darcos, wurde im April vom Senat einstimmig verabschiedet. Ein neuer Artikel würde eine zu widerlegende Vermutung etablieren: Sobald ein Hinweis die Nutzung eines geschützten Werks durch ein KI-System plausibel erscheinen lässt, gilt diese Nutzung als erwiesen – es sei denn, der KI-Anbieter beweist das Gegenteil. Bisher müssen Urheber:innen einen praktisch unmöglichen Nachweis erbringen, dass ihr Werk in einer Blackbox gelandet ist. Künftig müssten KI-Firmen offenlegen, womit sie trainiert haben.
Und in Deutschland?
Hier sieht das Bild anders aus – und nicht zum Besten der Urheber:innen. Eine Beweislastumkehr nach französischem Muster steht in Berlin nicht auf der Tagesordnung. Stattdessen läuft die deutsche Front über den langen Weg der Einzelklagen. Wie die Kunst- und Kulturszene die aktuelle Situation empfindet, fasst Benjamin von Stuckrad-Barre passend zusammen: „Gebt uns unser Zeug zurück, wer glaubt ihr eigentlich, wer ihr seid?“ Sein Vorschlag zur Debatte: das Urheberrecht abschaffen. Dann gehöre alles allen, und er könne „Google 2“ aufmachen. Oder eben „Twitter ohne Nazis“.
Während der EuGH die Rechtslage für die nun über 60 Jahre alte Kunstform des Samplings im April 2026 reformiert hat, kuscheln sich die KI-Plattformen in eine Decke, gewebt aus unklaren Rechtslagen. Das Bundeskabinett hat zwar am 11. Februar 2026 den Entwurf für das KI-Marktüberwachungs- und Durchführungsgesetz beschlossen. Eine Beweislastumkehr nach französischem Muster sucht man im Entwurf jedoch vergeblich.
GEMA-Vorbehalt ohne Durchsetzungsmacht
Auch die GEMA hat für die von ihr vertretenen Werke einen Nutzungsvorbehalt zum Text- und Data-Mining erklärt. Wer Werke aus dem GEMA-Repertoire für KI-Training nutzen will, braucht dafür eine Erlaubnis. Das Problem: Die KI-Branche hält sich daran nur, wenn jemand nachweisen kann, dass sie sich nicht daran gehalten hat. Womit wir wieder bei der Beweislast wären.
Zugzwang aus Paris
Sollte die Loi Darcos in der französischen Nationalversammlung den Sommer überstehen, gerät Deutschland unter Zugzwang. Die GEMA hätte dann ein Vorbild, auf das sie verweisen könnte. Die Bundesregierung hätte ein Modell, dem sie folgen oder das sie ablehnen müsste – Letzteres mit deutlich höheren politischen Kosten.







