Prince: Klage auf 4 Millionen Dollar Schadensersatz, weil er sein eigenes Parfum nicht bewarb


Prince brachte 2007 sein Parfum „3121“ auf den Markt. Die Partner-Kosmetikfirma verklagt ihn nun auf 4 Millionen Dollar Schadensersatz: Weil er seine eigene Duftmarke nicht bewarb

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Kürzlich berichteten wir über Julian Casablancas als neue Werbefigur im Duftgeschäft. Er hat zwar kein eigenes, aber er wirbt für das französische Parfum „Azzaro“. Er wird damit sicherlich ein beachtliches Honorar einstreichen können. Und außer ein paar Kritikern, die die Sache an sich verwerflich finden, kann ihm nichts passieren.

Anders bei Prince: Wenn man als Musiker glaubt, dass das Duftgeschäft für jedermann ein gutes Nebengeschäft sein kann, dann liefert einer der größten Musiker nun den Gegenbeweis. Prince hat 2007 ein Parfum mit dem Namen seines 2006 erschienenen Albums „3121“ auf den Markt gebracht und dachte wohl, dass dieses Duftwasser ein „Alleingänger“ wird. Also, dass die Leute in diesem speziellen Fall nicht der Nase nach gehen, sondern einzig der Vorstellung nach: Wenn Prince lange nach seinem Album „Lovesexy“ – dessen Cover sowieso schon den Anschein erweckte, als würde Prince als einziger Mann auf der Welt nach edlem Moschus riechen – einen Duft herausbringt, dann kann es nur besser als „Kölnisch Wasser“ sein.

Sollte er sich das so gedacht haben, wie es uns die neueste Nachricht vermuten lässt, dann hat er sich verschätzt. Die amerikansiche Kosmetikfirma „Perfume and Cosmetics Inc.“ ging davon aus, dass jeder so riechen möchte wie Prince – und dass er sicherlich auch im eigenen Interesse Werbung machen wird für sein eigenes Parfum, so wie es auch vertraglich vereinbart wurde. Anscheinend hat sich das Parfum nicht gut verkauft. Denn die Firma verklagt den Sänger auf 4 Millionen Dollar Schadensersatz. Er habe versprochen auch nach 2007 weiterhin Werbung für sein Parfum zu machen, aber dies ist laut „Perfume and Cosmetics Inc.“ nicht passiert. Und wenn man mal kurz darüber nachdenkt, ob man in den letzten Jahren irgendetwas von diesem Duftwässerchen gehört hat, dann fällt einem da wohl keine markante Werbekampagne ein.

Man wagt zudem zu bezweifeln, dass Prince, wenn er einen Song von „3121“ auf seinen Konzerten spielte, danach auch darauf hinwies, dass es da ja auch noch ein Duftwässerchen von 2007 zu gibt und dieses eine Kaufempfehlung seinerseits ist. Geschweige denn, dass es auf jedem seiner Merchandise-Stände zu finden war.

Sein Anwalt ist jedenfalls guter Dinge, dass er für diesen eventuellen Geschmackswandel oder wegen seiner Promotion-Trägheit nicht gleich 4 Millionen Dollar zahlen muss. Er sagt laut New York Law Journal: „I will fight to ensure he doesn’t have to pay compensation.“ Da eine erste Klage der Kosmetikfirma schon 2008 gescheitert ist, kann man sogar tatsächlich darauf hoffen, dass Prince seine Duftfläschchen einfach weiter ganz entspannt an Verwandte und Bekannte verteilen kann, ohne damit groß Werbung zu machen.

Aber so wie er für viele Vorbild war und ist, so ist er es in diesem Fall auch: Nicht jeder sollte ins Duft-Geschäft einsteigen. Auch wenn man denkt, dass „Riechen“ etwas ist, das jeder kann und es ja nicht allzu schwer ist, sich durch ein paar Duftvorschläge zu schnüffeln, um danach die beste Duftnote mit seinem Namen (oder halt den Namen eines Albums) zu versehen. Dieses Zubrot, für welches viele Musiker in dieses Geschäft eintreten, ist nicht immer garantiert. In diesem Fall, kann es sogar sehr teuer werden. Und 4 Millionen Dollar dürfte auch für Prince eine Summe sein, die er nicht aus der Portokasse nimmt.