R. Kelly in Einzelhaft: Ermittlungen nach Gefängnisvorfall

R. Kelly wurde in Isolationshaft verlegt. Ermittlungen laufen wegen der Telefonnummer eines Ex-Gefängnisdirektors in seinem Notizbuch.

Der zu 50 Jahren Haft verurteilte R&B-Sänger R. Kelly wurde in einem Bundesgefängnis in North Carolina in Isolationshaft verlegt. Grund sind laufende Ermittlungen wegen der Telefonnummer eines pensionierten Gefängnisdirektors.

Vorfall im Gefängnis löst Untersuchung aus

Wie R. Kellys Anwalt Beau Brindley gegenüber „TMZ“ bestätigte, begann die Angelegenheit im Rahmen eines Mentorenprogramms. Robert Sylvester Kelly, wie er R. Kelly bürgerlich heißt, nahm an einem Programm teil, bei dem Insassen andere Häftlinge begleiten und unterstützen sollten.

Das Programm wurde vom damaligen Direktor der Haftanstalt FCI Butner Medium 1 geleitet. Als der Gefängnisdirektor in den Ruhestand ging, hinterließ er Kelly seine private Handynummer – für den Fall, dass der Sänger Rat bezüglich des Mentorenprogramms benötigen würde. Diese Nummer notierte sich Kelly in einem persönlichen Notizbuch.

Die Situation eskalierte, als Kellys Zellengenosse mit einem Mobiltelefon erwischt wurde. Handys gelten in US-Gefängnissen als Schmuggelware und sind streng verboten. Bei der anschließenden Durchsuchung der Zelle stießen die Behörden auf Kellys Notizbuch mit der eingetragenen Telefonnummer des pensionierten Direktors.

Isolationshaft während der Ermittlungen

Die Gefängnisbehörden verlegten R. Kelly daraufhin in die Special Housing Unit (SHU), umgangssprachlich als „Loch“ oder Isolationshaft bekannt. Dort verbleibt er laut „TMZ“, bis die Untersuchung der Umstände abgeschlossen ist. Sein Anwalt Brindley betonte, dass Kelly die Nummer auf legalem Weg vom Direktor selbst erhalten habe.

Das Federal Bureau of Prisons äußerte sich auf Anfrage nur zurückhaltend: „Aus Gründen des Datenschutzes, der Sicherheit und der Geheimhaltung äußern wir uns nicht zu den Haftbedingungen oder internen Sicherheitsverfahren einzelner Insassen oder Insassengruppen.“

Vom Superstar zum Verurteilten

R. Kelly galt einst als einer der erfolgreichsten R&B-Künstler seiner Zeit. Mit Singles wie „I Believe I Can Fly“, „Ignition (Remix)“ und „Bump n’ Grind“ prägte er das Genre in den 1990er und 2000er Jahren. Der dreifache Grammy-Gewinner verkaufte weltweit über 75 Millionen Tonträger und arbeitete mit Künstler:innen wie Michael Jackson, Celine Dion und Jay-Z zusammen.

Kelly produzierte nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Stars und etablierte sich als einflussreicher Songwriter und Produzent der US-amerikanischen Musikszene.

Doch bereits seit den 1990ern häuften sich Vorwürfe sexuellen Missbrauchs. Jahrelang wurden diese Anschuldigungen von der Öffentlichkeit weitgehend ignoriert oder heruntergespielt, während R. Kelly weiterhin kommerziell erfolgreich blieb.

Gerichtsverfahren und Verurteilungen

2021 markierte das Ende von R. Kellys Karriere: Ein Gericht in New York verurteilte ihn wegen Erpressung, Bestechung, illegalen Geschlechtsverkehrs mit Minderjährigen und weiterer Bundesvergehen zu 30 Jahren Haft. Die Staatsanwaltschaft wies nach, dass Kelly über Jahre ein System organisierter Kriminalität aufgebaut hatte, um junge Frauen und Minderjährige sexuell zu missbrauchen.

Bereits ein Jahr später folgte 2022 eine weitere Verurteilung in Chicago. Dort wurde R. Kelly für die Produktion von Kinderpornografie und die Verführung Minderjähriger zu sexuellen Handlungen schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine zusätzliche Strafe von 20 Jahren Gefängnis.

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Die 2019er Dokumentation „Surviving R. Kelly“ hatte maßgeblich dazu beigetragen, die Vorwürfe gegen den Sänger einer breiten Öffentlichkeit bekanntzumachen. Mehrere Opfer schilderten darin ihre traumatischen Erfahrungen. Die #MeToo-Bewegung und zunehmender öffentlicher Druck führten schließlich zu den strafrechtlichen Konsequenzen.

Mit einer Gesamtstrafe von 50 Jahren Haft dürfte der heute 59-Jährige den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen. Seine Musik wurde von zahlreichen Streaming-Plattformen entfernt oder mit Warnhinweisen versehen.