Rapper GZUZ vor Gericht: Nicht beglichene Strafe könnte vorheriges Urteil kippen


Auf der Anklagebank: Eine nicht beglichene Geldstrafe wegen Beamt*innenbeleidigung könnte sich negativ auf den Berufungs-Prozess von GZUZ auswirken.

Am Donnerstag musste sich der Hamburger Rapper GZUZ wieder vor Gericht verantworten. Grund dafür ist der von ihm und seinem Anwalt eingelegte Berufungsprozess. Das Gericht hatte gegen GZUZ im September 2020 eine Haftstrafe für 1,5 Jahre sowie eine Geldstrafe von 510.000 Euro erlassen. Jetzt könnte jedoch eine nicht beglichene Geldstrafe wegen Beamt*innenbeleidigung dafür sorgen, dass das Urteil erneut ins Wanken kommt.

Zeugen sagen wegen Diebstahl aus

Der Gerichtstermin soll rund sechs Stunden gedauert haben. Zusätzlich wurden neben GZUZ noch weitere Personen geladen und in den Zeugenstand gerufen. Der Rapper ist unter anderem wegen Körperverletzung, Drogen- und Waffenbesitz sowie wegen Diebstahls angeklagt. Im Zuge dieses Gerichtstermins ging es aber vor allem um den versuchten Diebstahls des Rappers. Dieser soll am 13. Februar 2020 mutwillig eine Sauerstoffflasche aus einem Rettungswagen geklaut haben.

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Die geladenen Zeugen, zwei zu dem Tatzeitpunkt anwesende Rettungssanitäter, sagten zu dem Vorfall aus, dass der Rapper stark alkoholisiert gewesen sein soll. GZUZ zeigte sich demütig und entschuldigte sich für seine Tat. Dieser hätte keine Diebstahl begehen wollen – es wäre vielmehr ein kleiner Streich gewesen. Bestätigen soll dies auch, dass der Rapper nach der Tat nicht geflohen sei.

Alte Strafe noch nicht beglichen

Jetzt wies die vorsitzende Richterin Dr. Dietrich jedoch auf eine weitere Begleichung einer Geldstrafe hin. GZUZ soll zu einem früheren Zeitpunkt eine Polizistin beleidigt haben – die Höhe der Geldstrafe soll 16.000 Euro betragen. Dies hätte zur Folge, dass die eingeleitete Berufung gekippt werden könnte. Der nächste Gerichtstermin soll am 3. Februar stattfinden.