Sean „Diddy“ Combs vor Gericht: „Eine Blamage für die USA“
Ist der sogenannte Mann Act rückständig und unzulässig? Das fordert Combs’ Verteidigung jetzt.
Für Sean „Diddy“ Combs geht es am 3. Oktober um alles: Dann soll das Strafmaß verkündet werden, das der Verurteilung wegen nachweislicher Förderung von Prostitution folgt. Am Donnerstag (25. September) trat Combs gemeinsam mit seinem Verteidigungsteam nun erneut vor Gericht. Dort forderte sein Team, dass Combs’ Urteil vollständig aufgehoben werden soll. Die Jury hatte ihn zuvor wegen geringerer Prostitutionsdelikte nach dem Mann Act schuldig gesprochen.
Combs’ Taten durch Kunstfreiheit geschützt?
Zwar wurde der Musikproduzent und Unternehmer im Juli von den schwersten Vorwürfen – darunter Sexhandel und die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung – freigesprochen, doch blieb eine zentrale Anklage bestehen. In zwei Fällen verurteilte die Jury ihn wegen Verstößen gegen den sogenannten „Mann Act“. Dieses Gesetz verbietet es seit 1910, Menschen über Staatsgrenzen zu transportieren, wenn sie dort in Prostitution tätig werden sollen.
Die Verteidigung hält dies jedoch für falsch: Diddy selbst habe keine Zahlungen geleistet oder Transporte organisiert. Combs’ Verteidiger, Marc Agnifilo, stellte die „Freak-offs“ als einvernehmliche sexuelle Abenteuer dar, bei denen sein Mandant nie aktiv beteiligt gewesen sei. Es handele sich bei den Aufnahmen insofern um Amateur-Pornografie, die wiederum rechtlich gesichert sei. Damit sei Combs’ Handeln von der in der US-Verfassung garantierten Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt.
Vorwurf: Strafgesetz sei rückständig und damit hinfällig
Darüber hinaus bezeichnen sie den Mann Act als „rückständig“. Seine Anwältin Alexandra Shapiro argumentierte, der Mann Act sei ursprünglich als „White Slave Traffic Act“ zur Kriminalisierung interrassischer Beziehungen herangezogen worden. „Die gesamte Geschichte dieses Gesetzes ist, mit allem Respekt, eine Blamage für die Vereinigten Staaten von Amerika“, so Shapiro. Es sei Politik des Justizministeriums, solche Anklagen nur dann zu erheben, wenn Prostitution in einem kommerziellen Kontext stattfindet oder mit Sexhandel verbunden ist. Und da die Jury in ihrem Urteil feststellte, dass Combs‘ Freundinnen den Freak-offs zugestimmt hätten, so Shapiro, sollte der Mann Act vom Tisch sein.
Staatsanwaltschaft bleibt konsequent
Die Anwälte stritten sich am Morgen des 25. September über die Auslegung von Combs’ Verteidigung. Staatsanwältin Christy Slavik hielt der Auslegung des Mann Acts entschlossen entgegen, dass die Regierung dennoch ein berechtigtes Interesse an der Regulierung von Prostitution habe. Denn auch wenn diese nicht streng genommen als Sexhandel definiert sei, könne sie zu anderen Straftaten wie Gewalt gegen Frauen und Drogenkonsum führen. „Und all diese Dinge waren in diesem Fall vorhanden“, so Slavik. „Frau Ventura wurde ins Gesicht geschlagen. Jane wurde geschlagen und getreten, und Sean Combs versorgte alle Beteiligten mit Drogen“, fügte sie hinzu.
Richter Subramanian entscheidet nun, ob das Urteil aufgehoben wird oder bestehen bleibt. Sollte sich nichts ändern, sehe man sich „nächsten Freitag wieder hier“, um das Strafmaß zu verkünden. Laut der Strafmaßrichtlinien könnte Combs zu einer Freiheitsstrafe zwischen zwei und fünf Jahren verurteilt werden. Combs’ Anwaltsteam hat darum gebeten, dass er die bereits abgesessene Haftstrafe erhalten solle, da er bereits mehr als ein Jahr im Gefängnis verbracht habe. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Strafempfehlung noch nicht vorgelegt.



