Urteil über „Rock am Ring“ gefällt: Lieberberg gehört der Festivalname NICHT allein!

Heute wurde im Namensstreit um "Rock am Ring" entschieden - Veranstalter Marek Lieberberg gehört der Name nicht allein, wie die Richterin in Koblenz entschieden hat.

Es ist ein herber Rückschlag für Veranstalter Lieberberg – im Rechtsstreit mit der Nürburgring GmbH entschied das Koblenzer Gericht heute, dass ihm nicht allein die Rechte am Namen „Rock am Ring“ gehören. Somit darf er kein Festival unter demselben Namen bewerben und ausrichten, ohne die Zustimmung der Ring-Inhaber eingeholt zu haben.

Die Ring-Betreiber hatten mit ihrer einstweiligen Verfügung gegen Marek Lieberberg Erfolg. Dieser darf den Festivalnamen „Rock am Ring“ nun 2015 nicht einfach mitnehmen, sondern muss sich hierfür erst die Zustimmung aus der Eifel holen. Hierfür müssten beide Parteien zurück an den runden Tisch – eine Lösung für das Problem müsse ausdiskutiert werden.

Lieberberg kündigte jedoch an, die rechtlichen Möglichkeiten erneut prüfen zu lassen.

Kristina Baum schreibt freiberuflich unter anderem für MUSIKEXPRESS. Weitere Artikel und das Autorenprofil gibt es hier.

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