Shakira: Spanische Staatsanwaltschaft stellt erneut Strafantrag

Es ist die zweite Ermittlung wegen Steuerhinterziehung gegen die Sängerin.

Die spanische Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte hat einen Strafantrag gegen die kolumbianische Popsängerin Shakira gestellt. Ihr wird Steuerhinterziehung mit Schulden in Höhe von 6,7 Millionen vorgeworfen. Es ist bereits das zweite Ermittlungsverfahren gegen die Sängerin in Spanien.

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Der Antrag ging laut „Europa Press“ am Dienstag (26. September) bei dem Gericht in Esplugues de Llobregat in der Nähre von Barcelona ein. Dies wurde von einem Sprecher bestätigt. Eingeleitet wurden die Ermittlungen bereits im Juli, nachdem das Finanzamt Shakira wegen Vermutung von Hinterziehung der Einkommens- und Vermögenssteuer im Jahr 2018 anzeigte. Ob sie sich vor Gericht verantworten muss, wird ein Untersuchungsgericht entscheiden.

Zuvor wurde die Kolumbianerin bereits wegen eines Vorwurfes der Steuerhinterziehung zwischen den Jahren 2012 und 2014 vom spanischen Finanzamt angeklagt. In dieser Zeit sollen sich Steuerschulden in Höhe von 14,5 Millionen Euro angesammelt haben. Die Sängerin beteuert ihre Unschuld und betont, dass sie steuerpflichtig auf den Bahamas gelebt habe. Zudem habe sie jegliche Schulden zuzüglich Zinsen bereits zurückgezahlt. Im Bezug auf diesen Fall fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von acht Jahren und zwei Monaten, sowie eine 23,8 Millionen Euro Geldstrafe.

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