Sean „Diddy“ Combs ist sich sicher: Trump wird ihn begnadigen

Sean „Diddy“ Combs rechnet bereits Anfang 2026 mit der Haftentlassung.

Erst Ende Oktober ist Sean „Diddy“ Combs in einer neuen Haftanstalt, dem Fort-Dix-Gefängnis in New Jersey, angekommen. Dort soll er seine Freiheitsstrafe von insgesamt 50 Monaten absitzen. Nach dem Prozess und einem Berufungsverfahren wurde dieses Strafmaß kürzlich offiziell bestätigt. Er wurde von den Geschworenen im Juli 2025 nach dem Mann Act für schuldig befunden – einem Gesetz, das den Transport von Personen für Prostitution über Staatsgrenzen hinweg verbietet.

Combs rechnet mit baldiger Freiheit

Nun soll sich Combs bereits sicher sein, dass er nicht allzu viel Zeit in Fort Dix verbringen wird. Berichten von „TMZ“ zufolge teilte das Bundesgefängnis in New Jersey mit, dass er von einer Begnadigung durch den aktuellen US-Präsidenten Donald Trump überzeugt sei – und das schon in wenigen Wochen. Bereits Anfang 2026 rechnet Combs demnach mit einem Straferlass. Seinen Mitgefangenen versprach er, sich um sie zu kümmern, sobald er durch Trumps Zuspruch wieder in die Freiheit entlassen werde.

Hoffnung auf Trumps Zuspruch nicht das erste Mal

Von dem Wunsch, begnadigt zu werden, träumt Sean „Diddy“ Combs offenbar schon länger. Bereits Anfang Oktober bestätigte Trump gegenüber den Medien, dass Combs ihn noch vor seiner finalen Verurteilung um eine Begnadigung gebeten habe. Damals sprach er sich dagegen aus – allerdings erwähnte er hierbei nicht die Schwere von Combs’ Taten, sondern nannte als Grund, dieser sei „feindselig“ gewesen, als Trump für die Präsidentschaft kandidierte, so berichtete „Newsmax“.

Trumps Begnadigungen häufig in der Kritik

Zuletzt stand die Begnadigung des Binance-Gründers Changpeng Zhao, bekannt als CZ, durch den US-amerikanischen Präsidenten stark in der Kritik. CZ war im April 2024 wegen Verstößen gegen Geldwäschegesetze zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt worden. In einem Interview der „CBS“-Sendung „60 Minutes“ wies Trump die Vorwürfe zurück, mit der Begnadigung eigene Interessen zu verfolgen, auch wenn er sich als Befürworter von Kryptowährungen bezeichnete.