Die AfD will das „Berghain“ nun doch nicht verbieten lassen


Die AfD sei „keine Verbotspartei“, wie ein Sprecher nur wenige Stunden nach dem öffentlich gewordenen Antrag mitteilte.

Diese Nachricht sorgte am Donnerstag für Schlagzeilen: Die AfD wollte den berühmten Berliner Club „Berghain“ schließen lassen. In einem von der ehemals linken Clubbetreiberin und heutigen Kommunalpolitikerin Sibylle Schmidt Antrag hieß es unter anderem, dass ein „drogenfreier Besuch unter Berücksichtigung eines natürlichen Biorhythmus’“ ermöglicht werden soll und „sexuelle Handlungen durch entsprechende Beleuchtung und Personal zu unterbinden“ seien. Die Türsteher vom „Berghain“ seien zudem „unintelligente, unansehnliche Wichtigtuer“.

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Mit so viel Gegenwind hat die über jeden Wind um sie meist profitierende Partei offenbar nicht gerechnet: Noch am gleichen Tag wurde der Antrag von der Fraktion zurückgezogen, wie an dieser Stelle nachzulesen ist. Der Sprecher des AfD-Landesverbands, Ronald Gläser, teilte dazu mit: „Die AfD ist keine Verbotspartei.“

In dem Antrag forderte Sibylle Schmidt im Namen der AfD, dass dem Berghain „die gewerberechtliche Erlaubnis entzogen werden“ möge. Schmidt betrieb in ihrer Vergangenheit selbst einen Club in Kreuzberg: 1985 gründete sie das „Blockshock“ in der Mariannenstraße und organisierte Punkkonzerte in der DDR. Später arbeitete sie unter anderem für die „taz“ und war Mitglied in der SPD. Seit September 2016 ist Schmidt parteilose Bezirksverordnete für die AfD-Fraktion in Berlin-Kreuzberg.