Schlagerhit „Layla“: Justizminister Buschmann mischt sich in Sexismusdebatte ein


Nachdem der sexistische Schlagerhit „Layla" bei einem Würzburger Volksfest nicht gespielt werden soll, wittert Justizminsiter Buschmann ein behördliches Verbot – dass es aber gar nicht gibt.

Deutschland hat eine neue Sexismus-Debatte: Wie zum Wochenbeginn bekannt wurde, soll der Schlager-Hit „Layla“ von DJ Robin & Schürze nicht bei dem Würzburger Kiliani-Volksfest gespielt werden. Eine eigentlich kleine Meldung, die aber hohe Wellen schlug.

In dem Song geht es um den Bordellbesuchs eines lyrischen Ichs, das nach anfänglicher Skepsis von einer der in dem Etablissement beschäftigten Prostituierten namens „Layla“ so angetan ist, dass es aus dem Schwärmen gar nicht mehr raus kommt. Die Angeschmachtete wird in dem Song stark sexualisiert und als männliches Lustobjekt gezeichnet: „Er hat ’nen Puff und seine Puffmama heißt Layla / Sie ist schöner, jünger, geiler“, heißt es in dem Song, der derzeit auf Platz 1 der deutschen Singlecharts steht.

Schlagerhit „Layla“: Gibt es ein behördliches Verbot?

Die Bekanntgabe, dass der Song nicht bei dem Würzburger Kiliani-Volksfest gespielt werden soll, sorgte bei einigen Kritiker*innen der Entscheidung für Schnappatmung. Von „Cancel-Culture“ und „Tradition“ war in den wütenden Twitter-Kommentaren zu lesen. Und nun hat sich auch der Bundesjustizminister Marco Buschmann eingemischt. Er twitterte:

„Man muss Schlagertexte nicht mögen. Man kann sie sogar doof oder geschmacklos finden. Sie aber behördlich zu verbieten, finde ich, ist eins zu viel“.

Eine Aussage die auf viel Kritik stößt. Denn wie mehre Kommentartoren festhielten, wurde der Song nicht, wie Buschmann suggeriert, behördlich verboten. Vielmehr hat die Stadt, die als Veranstalter des Volksfest fungiert, sich dazu entschieden, den Song – anders als zunächst geplant – nicht in die Playlist für die Veranstaltung aufzunehmen. Der zuständige Mitarbeiter der Stadtverwaltung Uwe Zimmermann argumentierte dem Bayrischen Rundfunk gegenüber so, dass bei städtischen Veranstaltungen sexistische oder rassistische Liedtexte unpassend seien und verwies auf einen Beschluss der Stadt aus dem letzte Jahr. Damals beschloss die Stadt in Reaktion auf das „Donaulied“, in dem eine Vergewaltigung glorifiziert wird, dass „jede Art von rassistischem, sexistischem oder extremem Liedgut“ unerwünscht sei.

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Da sich die Stadt als Veranstalter des Würzburger Kiliani-Volksfest dazu entschieden hat, den umstrittenen Song nicht zu spielen, und kein behördliches Verbot erlassen hat, darf der Song auf anderen Veranstaltungen auch weiterhin gespielt werden. Kritiker*innen werfen Buschmann vor, dass er als Jurist wissen müsste, dass es sich bei dem Vorfall in Würzburg keineswegs um ein behördliches Verbot handelt, sondern lediglich um die Entscheidung eines Veranstalters, einen bestimmten Song nicht zu spielen. Besonders pointiert formulierte der auf Twitter und YouTube außerordentlich aktive Anwalt Chan-jo Jun diese Kritik:

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