FKA Twigs klagt erneut gegen Shia LaBeouf – NDA-Streit

FKA Twigs klagt erneut gegen Shia LaBeouf: Sie wirft ihm vor, eine NDA rechtswidrig einzusetzen, um sie zum Schweigen zu bringen – Hintergründe zur Klage.

Die jüngere Vergangenheit des Schauspielers Shia LaBeouf war nicht von neuen Filmrollen oder einem Hollywood-Comeback geprägt, sondern erneut von auffälligem Verhalten, Verhaftungen und juristischen Angelegenheiten. Ruhe scheint um den Darsteller nicht einzukehren. Nun steht die nächste Klage an – diese kommt seitens der Musikerin FKA Twigs, die mit dem Mimen einst liiert war und bereits eine gemeinsame juristische Vergangenheit verbindet. Worum geht es diesmal?

Klage bezüglich NDA

Erst letztes Jahr einigten sich FKA Twigs und Shia LaBeouf bezüglich eines Falls aus dem Jahr 2020, in dem die Sängerin den Schauspieler wegen mutmaßlicher sexueller Nötigung angeklagt hatte.

Der juristische Streit der beiden geht allerdings in die nächste Runde. FKA Twigs will erneut klagen. Die damalige Einigung enthielt laut „Stereogum“ eine Geheimhaltungsvereinbarung. Monate später erhielt die Sängerin eine Aufforderung zu einem Schiedsverfahren vom Lager des Schauspielers, nachdem sie in einem Interview angegeben hatte, sich nicht sicher zu fühlen. Das Schiedsverfahren wurde abgelehnt, und als Reaktion darauf wirft die Grammy-Preisträgerin dem „Transformers“-Darsteller nun vor, er wolle sie mithilfe einer Geheimhaltungsvereinbarung zum Schweigen bringen. Da dies laut ihr illegal sei, bringt sie die Angelegenheit erneut vor Gericht.

Klage am heutigen Tag eingereicht

Besagte Klage der Musikerin ging am Donnerstag, dem 26. März 2026, beim obersten Gericht in Los Angeles ein. Ein Anwalt aus ihrem Lager gab laut „Stereogum“ dazu folgendes Statement ab: FKA Twigs „reicht diese Klage ein, um Unrecht zu beseitigen, und zwar auch im Namen anderer Frauen, die Opfer sexueller und häuslicher Gewalt sind und nicht über die Mittel verfügen, sich zu äußern und sich gegen ihre Peiniger zu wehren.“ Weiter heißt es in der Klageschrift: „Damit will sie sicherstellen, dass Überlebende sexuellen Fehlverhaltens nicht wie sie selbst schikaniert oder zum Schweigen gebracht werden.“

Bezüglich der Geheimhaltungsvereinbarung heißt es in der Klageschrift konkret, diese verstoße „gegen den STAND Act; die fraglichen Bestimmungen zielen rechtswidrig darauf ab, Frau Barnett daran zu hindern, Informationen über Handlungen offenzulegen, die mit dem sexuellen Missbrauch, den sexuellen Übergriffen und den Körperverletzungen durch LaBeouf an ihr selbst in Zusammenhang stehen.“

Das Team von Shia LaBeouf konterte, „sich der Schutz gemäß Abschnitt 1001 des STAND Act nur auf Opfer von ‚sexuellen Übergriffen‘ erstreckt – und nicht auf Opfer von ‚sexueller Nötigung‘.“ Hierzu heißt es in der neuen Klageschrift der Sängerin: „LaBeoufs absurdes Argument sollte jeden Bürger Kaliforniens empören. Es widerspricht nicht nur dem gesunden Menschenverstand, sondern ist auch rechtlich falsch, da eine sexuelle Nötigung eine Voraussetzung für sexuelle Körperverletzung ist.“

„Er weigert sich jedoch nach wie vor anzuerkennen, dass die Bestimmungen der Vertraulichkeitsvereinbarung rechtswidrig und nicht durchsetzbar sind, wodurch diese justiziable und tatsächlich bestehende Streitigkeit entsteht“, heißt es in ihrer Klageschrift, die „Stereogum“ vorliegt. „Mit anderen Worten scheint es LaBeoufs Position zu sein, dass er – als Sexualstraftäter – das Trauma und Leiden von Frau Barnett jederzeit und ohne Einschränkung thematisieren darf, während es Frau Barnett – als Überlebende – untersagt ist, über LaBeouf oder ihre Geschichte zu sprechen.“