Geldstrafe – und die Alben werden eingestampft


60.000 Euro Schadensersatz muss der Rapper zahlen. Und: Seine Platte "Von der Skyline zum Bordstein zurück" wird eingestampft.

Ein teurer Diebstahl: Das Hamburger Landgericht hat Bushido und seine Plattenfirma wegen Plagiatsvorwurf verurteilt. Eine französische Gothic-Band namens Dark Sanctuary hatte den HipHopper verklagt, denn er habe ohne Erlaubnis Bestandteile von 16 ihrer Songs unter anderem für sein Album „Von der Skyline zum Bordstein zurück“ verwendet und als eigene Stücke ausgegeben. 60.000 Euro muss Bushido an die Band zahlen. Zudem ordnete das Gericht an, dass das Gesamtsortiment von elf Bushido-Alben beziehungsweise Samplern eingestampft werden müsse. Bei den Alben handelt es sich unter anderem um: „Janine“, „Bravo Hits 56“ und „The Dome Vol. 41“. Die geklauten Songs sind zum Beispiel: „Bloodsport2“, „Goldrapper“, „Janine“, „Es ist ok“, „Träne aus Blut“ oder „Wieder von der Sykline zum Bordstein zurück“.Vor allem gehe es dabei um „urheberrechtlich geschützte Tonfolgen“, die so genannten Loops. Laut Gericht habe Bushido Loops mehrfach hintereinander geschnitten und neu betextet. „Da hätte man fünfmal fragen müssen“, sagte der Richter.Zudem müssen Bushido und seine Plattenfirma jetzt Auskunft geben über den Umfang der Verkäufe und Erlöse – weitere Schadensersatzansprüche der Band sind dadurch möglich. Mit GEMA-Einnahmen dürfen Dark Sanctuary zusätzlich rechnen. Bushido blieb der Gerichtsverhandlung in Hamburg fern. Er kann Berufung gegen das Urteil einlegen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

sn – 23.03.2010