Hobby-Produzenten aufgepasst: Alles, was Ihr über GEMA-freie Musik wissen müsst


Heutzutage kann mit der richtigen Software fast jeder zum Film- und Musikproduzenten werden. Bei der musikalischen Untermalung setzen viele Möchtegern-Tarantinos auf GEMA-freie Musik. Aber was ist das eigentlich? Und wo kriegt man sie her?

Nie war es einfacher, selbst kreativ zu werden. Die Entwicklung von Programmen wie „GarageBand“, „DaVinci“, „Audacity“, „Windows Movie Maker“ und „Hindenburg“ hat dafür gesorgt, dass Hobby-Produzenten inzwischen komplett ohne (oder nur mit geringem) finanziellen Aufwand und Know-How eigene Filme, Radioshows, Songs und Podcasts entwickeln können, die mit ein wenig Übung fast schon professionell daherkommen.

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Spätestens beim Sampling oder der musikalischen Untermalung solcher Werke stoßen viele Möchtegern-Tarantinos und –Aviciis dann aber an ihre kreativen Grenzen. Zwar ist die Auswahl potenzieller Soundtracks schier unbegrenzt, aber darf man sich daran denn einfach so bedienen? Für welche Songs braucht man eine Lizenz und macht es einen Unterschied, ob man einen Film für den Polterabend des besten Freundes oder aber für YouTube produziert?

Damit Euch nach Veröffentlichung Eures persönlichen Kunstwerks kein böser Brief von der GEMA ins Haus flattert, haben wir für Euch kurz und knackig alles zusammengefasst, was Ihr über die Verwendung urhebergeschützter und -ungeschützer Musik wissen solltet.

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Was ist die GEMA?

Die GEMA ist die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Damit ist sie verantwortlich für die Rechte ihrer Mitglieder (und Nutzer), den Schutz des geistigen Eigentums ebenjener, sowie dafür, dass Künstler für die Nutzung ihrer geschützten Werke angemessen bezahlt werden.

Wahrnehmen können diesen Service im Prinzip alle Urheber, die einen Vertrag mit der GEMA eingehen. Aber auch Nutzer urheberrechtlich geschützter Musik können von ihr profitieren, indem sie gegen Zahlung schnellstmöglich auf legalem Wege an die von ihnen benötigten Werke kommen.

Damit das Ganze auch auf internationaler Basis funktioniert, steht die GEMA mit vielen ihrer ausländischen Äquivalente in einem vertraglichen Gegenseitigkeitsverhältnis.

Wann muss die GEMA tätig werden?

Laut Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG) ist die GEMA dazu verpflichtet, immer dann aktiv zu werden, wenn urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich zugänglich gemacht wird. Dies kann sowohl bei öffentlichen Aufführungen (inklusive Podcasts, TV-Sendungen etc.) der Fall sein als auch bei Vervielfältigungen, wie z.B. dem Pressen von CDs und DVDs.

Wonach richtet sich die Vergütung der Titel?

Die Vergütungshöhe unterliegt den im Bundesanzeiger veröffentlichten festen Tarifen. Als treuhändischer Verwalter darf sie selbst keinerlei Gewinne erzielen, was bedeutet, dass sämtliche Einnahmen (nach Abzug der Verwaltungskosten) an die betreffenden Mitglieder sowie die ausländischen Verwertungsgesellschaften ausgezahlt werden.

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Was ist eine „Public Domain“ oder ein „gemeinfreies Stück“?

Bei einer „Public Domain“ handelt es sich um einen Titel, der als öffentliches Gut betrachtet wird und dementsprechend kostenfrei genutzt werden darf. So gehören unter anderem Lieder, deren Urheberrecht erloschen ist, in diese Kategorie. Wann das Urheberrecht erlischt, variiert von Land zu Land. In Deutschland ist dies 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers der Fall.

Was ist GEMA-freie Musik?

Unter GEMA-freie Musik fallen demnach alle Titel, deren Urheber keine Mitglieder der GEMA sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass man sich daran einfach frei nach Schnauze bedienen darf. Oftmals kümmern sich die verantwortlichen Musiker in diesem Fall „einfach“ selbst um ihre Einnahmen und Lizenzen, sodass es trotzdem Regeln gibt, die bei der Nutzung ihrer Werke zu beachten sind.

Da viele „Nicht-GEMA-Mitglieder“ ihre Musik allein für den privaten Gebrauch kostenlos zur Verfügung stellen, muss für jegliche öffentliche Verwendung dennoch eine Lizenzierung erworben werden.

Auf der nächsten Seite findest Du einige Anbieter, die GEMA-freie Musik zur Verfügung stellen.