Lärm


1 Was ist Dezibel?

Da unser Gehör Töne unterschiedlicher Frequenz als verschieden laut empfindet, werden die Schallsignale im Messgerät so gefiltert, dass das Gehör nachgeahmt werden kann. Null dB(A) entspricht der Hörschwelle, 130 dB(A) der Schmerzgrenze. (A) bezeichnet den Bewertungsfilter.

2 Das lauteste Konzert der Welt

Manowar erreichte mit einer Messung von 129,5 Dezibel einen Eintrag ins Guinness-Buch. Louder Than Hell heißt ein Album der US-Metaller, die 2008 noch einen Rekord aufstellten: 139 dB(A). 100 dB(A) laut kreischt eine Kreissäge.

3 Da fliegen dir die Ohren weg!

Bei über 85 dB(A) sind bleibende Hörschäden möglich. Ohrensausen und Tinnitus sind die Berufskrankheiten im Musik-Biz. 2008 wurde deswegen eine Verordnung von 1997 von einer schärferen abgelöst. Die neue EU-Richtlinie fordert einen strengeren Schutz. Laut Bundesemissionsschutzgesetz gilt für Konzerte eine Lärmgrenze von 100 Dezibel über zwei Stunden. Über acht Stunden hinweg darf die Durchschnittsbelastung höchstens bei 85 Dezibel liegen.

4 Unser Club soll leiser werden

Der Bundesverband deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe kündigte in diesem Jahr eine neue Schallschutzleitlinie für Diskos an. Oft könnte schon durch wenige Maßnahmen, wie neue Wandverkleidungen oder andere Boxenaufhängungen, große Wirkung erzielt werden.

5 DJ-Führerschein

Der Bundesverband der Diskotheken bietet Seminare an, bei denen man lernt, bei niedrigeren Dezibel-Pegeln guten Sound zu erreichen. 2 500 DJs haben den „Führerschein“. Auch ein Gütesiegel für leise Diskos ist geplant. Eher geschäftsschädigend?

6 Je lauter, desto nüchterner?

Clubbetreiber wissen: Ist die Musik zu leise, bleiben die Gäste aus. Deswegen versucht der Projektleiter der neuen Schallschutzleitlinien ein anderes Argument: „Es hat sich mittlerweile gezeigt, dass ab 105 bis 110 Dezibel der Getränkeumsatz sinkt.“ Vor allem Frauen fühlten sich unwohl und konsumierten weniger.

7 Die Din-Norm

Laut DIN 15905-5 gilt Informationspflicht, wenn ein Pegel über 85 dB erwartet wird. Beispielsweise durch Aushang, Aufdruck auf der Eintrittskarte oder eine Durchsage.