Nirvana fordern: Albumcover-Klage soll abgewiesen werden


Nirvanas Anwälte legen gute Gründe vor, warum die Albumcover-Klage abgewiesen werden sollte.

Seit August 2021 läuft eine Klage von Spencer Elden gegen die Band Nirvana, Courtney Love und Universal Music. Er ist das Baby auf dem Cover von „Nevermind“ und wirft den Verantwortlichen vor, das Nacktfoto von ihm unrechtmäßig zu verwenden und für sexuelle Zwecke abgedruckt zu haben. Die Beklagten haben nun die Abweisung der Klage beantragt – ihre Anwälte erklären, warum die Anschuldigungen weder Hand noch Fuß haben.

NEVERMIND-Cover-Baby verklagt Nirvana wegen Kinderpornografie

„Elden hat drei Jahrzehnte damit verbracht, von seiner Berühmtheit als selbst ernanntes ,Nirvana-Baby‘ zu profitieren“, heißt es in dem Antrag der Beklagten. „Er hat das Foto mehrmals gegen Bezahlung nachgestellt; er hat sich den Albumtitel ,Nevermind‘ auf die Brust tätowieren lassen; er ist in einer Talkshow aufgetreten und hat dabei einen, nudefarbenen Strampler getragen, um sich selbst zu parodieren; er hat Kopien des Albumcovers signiert und bei eBay zum Verkauf angeboten; und er hat die Verbindung zum Album genutzt, weil er Frauen beeindrucken wollte.“

„Nirvana-Baby“: Spencer Elden und seine Familie zeigten sich freiwillig in der Öffentlichkeit

Nirvana wiesen zudem darauf hin, dass die Band nicht dafür verantwortlich war, Spencer Eldens Identität zu enthüllen. Seine Familie und er selbst haben auf sich aufmerksam gemacht – wohl, um Profit daraus zu schlagen. „Es waren Eldens Vater und Elden selbst, die Eldens Identität als das Baby auf dem Albumcover in einer Reihe von Artikeln öffentlich feierten. Diese wurden ab 1992 veröffentlicht. Eldens Vater gab 1992 beispielsweise ein Interview mit Entertainment Weekly, in dem er bestätigte, dass sein Sohn das ,Nirvana-Baby‘ auf dem berühmt gewordenen Cover von .Nevermind‘ war.“

In der Klageschrift heißt es weiter, dass Kinderpornografie nach zehn Jahren verjährt sei und das Gesetz zu Sexhandel mit Kindern, auf das Elden sich berufe, erst 2003 in Kraft trat. Spencer Elden habe darüber hinaus keine plausiblen Fakten darlegen können, dass es Hindernisse für eine rechtzeitige Klage gegeben habe. „Elden hat es versäumt, innerhalb der Verjährungsfrist eine Klage wegen Sexhandels zu erheben.“