Russisches Gericht gegen Madonna: „homosexuelle Propaganda“


Derzeit prüft ein russisches Gericht eine Schadensersatzklage gegen Madonna: Sie soll bei einem Auftritt im August religiöse Gefühle verletzt und "Schwulenpropaganda" verbreitet haben.

Im August hatte Madonna bei einem Konzert in St .Petersburg zur Toleranz gegenüber Homosexuellen aufgerufen. Sie verteilte Armbänder als Zeichen der Solidarität und forderte „Respekt, Toleranz und Liebe“ für Schwule und Lesben in Russland.

Jetzt prüft ein Gericht in St. Petersburg eine Klage gegen Madonna. Wegen Verbreitung von „Schwulenpropaganda“. Ausserdem soll die Sängerin, weil sie auf ein orthodoxes Kreuz trat, die religiösen Gefühle der Konzertbesucher verletzt haben. Neun Kläger fordern 333 Millionen Rubel von der Sängerin und den Veranstaltern ein (etwa 8,2 Millionen Euro). Laut einer Interessengruppe der Klagenden seien „kolossale moralische Schäden“ entstanden.

Es gibt in der russischen Verfassung ein Gesetz, das sich gegen Homosexuelle richtet. Wer über Homo-, Bi- und Transsexualität aufklärt und damit laut Verfassung „Propaganda“ betreibe, muss mit Geldstrafen von bis zu 13.000 Euro rechnen.

Mehr zur MDNA-Tour von Madonna:

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