Sean „Diddy“ Combs geht in Berufung: „Strafmaß zu hoch“

Das Anwaltsteam von Sean „Diddy“ Combs hat beim Bundesgericht in New York Berufung gegen seine Verurteilung eingereicht. Innerhalb weniger Wochen wissen wir mehr

Sean „Diddy“ Combs hat Berufung gegen seine Verurteilung und das Strafmaß eingelegt. Der Antrag wurde am 20. Oktober 2025 von seiner Anwältin Alexandra Shapiro beim Bundesgericht in New York eingereicht.

Wie „ABC“ berichtete, werden die Gründe, auf die sich die Berufung stützt, in dem zweiseitigen Dokument nicht erläutert. Combs’ Verteidigung hatte jedoch zuvor argumentiert, dass die Verurteilung nicht aufrechterhalten werden könne, da das Gesetz zum Transport zum Zwecke der Prostitution in diesem Fall nicht anwendbar sei.

Ausführliche Stellungnahme folgt

Das Anwaltsteam um Shapiro wird voraussichtlich innerhalb von vier bis sechs Wochen eine detaillierte Begründung beim Berufungsgericht des Zweiten Bezirks einreichen, berichtete unter anderem „Stern“. Dort wird der Fall vor einem dreiköpfigen Richtergremium verhandelt.

Combs war am 3. Oktober nach einem achtwöchigen Prozess im Juli 2025 in zwei Anklagepunkten im Zusammenhang mit Prostitution zu fünfzig Monaten Haft verurteilt worden. Von den Vorwürfen des Sexhandels und der organisierten Kriminalität wurde er jedoch freigesprochen.

„Nicht schuldig bedeutet nicht schuldig“

Bereits einen Tag nach dem Urteil hatte das Verteidigungsteam angekündigt, Berufung einzulegen. Der Richter habe eine Strafe verhängt, die viermal höher sei als beantragt. „Die Jury hat in ihrem Urteil sehr deutlich gemacht, dass sie ihn von den Vorwürfen des Sexhandels und des organisierten Verbrechens freigesprochen hat“, hieß es demnach in einer Stellungnahme der Anwälte. „Nicht schuldig bedeutet nicht schuldig.“

Der Musikmogul sitzt seit seiner Verhaftung im September 2024 in Untersuchungshaft in Brooklyn, New York. Diese Zeit wird auf seine Strafe angerechnet. Laut „TMZ“ wurde ihm bisher noch kein Gefängnis zugewiesen, weshalb er vorerst in Brooklyn verbleibt.

Strafmaß deutlich höher als von Staatsanwaltschaft gefordert

U.S. District Court Judge Arun Subramanian hatte die Strafe von fünfzig Monaten verhängt, um „eine Botschaft an Täter und Opfer gleichermaßen zu senden, dass Ausbeutung und Gewalt gegen Frauen mit echter Rechenschaftspflicht begegnet wird“, wie „Rolling Stone“ berichtete.

In den Argumenten der Verteidigung und in einer Sentencing Brief hatten Combs und sein Anwaltsteam appelliert, die Haftstrafe auf höchstens 14 Monate zu begrenzen. Sie argumentierten, Combs’ Handeln sei Produkt einer traumatischen Kindheit und „furioser“ Drogensucht gewesen. Außerdem sei die Verurteilung unter Bundesrecht ein Ausreißer, weil es keinen „Profitgedanken“ gegeben habe und weder „Bordelle, Zuhälter oder Minderjährige“ involviert gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft hatte daher eine Haftstrafe von elf Jahren und drei Monaten gefordert. Dem gab der Richter aber nicht statt: „Eine Geschichte guter Taten kann die Akte in diesem Fall nicht reinwaschen, die zeigt, dass Sie die Macht und Kontrolle über das Leben von Frauen missbraucht haben, die Sie angeblich lieben“, sagte Judge Subramanian laut „The Times“ bei der Urteilsverkündung nach der sechsstündigen Anhörung.