Eventim darf zukünftig nicht mehr Gebühren für selbstausgedruckte Tickets berechnen


Das Unternehmen möchte das Urteil prüfen und bis dahin an den Gebühren festhalten.

Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag die sogenannte „Servicegebühr“ des Ticketanbieters Eventim für unzulässig erklärt. Vom 23. August 2018 an dürfen elektronische Eintrittskarten zum Selbstausdrucken nicht mehr zusätzlich berechnet werden. Bisher veranschlagte das Unternehmen 2,50 Euro für den Druck von Karten am heimischen Computer.

Verlust für Eventim, Gewinn für Konzertbesucher

Eventim ist Marktführer unter den europäischen Ticketvertrieben und hatte bisher wie viele weitere Kartenanbieter für elektronisch zugesendete Karten eine Zusatzpauschale verlangt.

Der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW Wolfgang Schuldzinski erklärte in einem Statement: „Das Urteil schiebt der Unsitte einiger Anbieter einen Riegel vor, Verbrauchern mit Extragebühren zusätzlich Geld aus der Tasche zu ziehen“.

Schluss mit den Zusatzkosten

Des Weiteren wurde nun auch der „Premiumversand inklusive Bearbeitungsgebühr“ durch das Gericht verboten. Bei der AC/DC-Welttour 2015 hatten Fans wohl ausschließlich diesen Versand wählen können – trotz Zusatzkosten kamen die Tickets per unversicherter Post.

Der Verbraucherschutz verlangt von Eventim, die Gebühren für Ticketdirect (print@home) an die Kunden zurückzuzahlen. Laut Golem.de gab es bereits eine Rückmeldung von Eventim. Eventim-Sprecher Christian Steinhof versicherte, die erforderlichen Anpassungen bei Ticketdirect vorzunehmen, wenn eine ausführliche Begründung für den Gerichtsbeschluss vorliege.