Young Thug wegen Bandenkriminalität, Waffenbesitz und Drogenhandel angeklagt


Seit mehreren Monaten bereitet sich ein Gericht in Atlanta auf den Prozess gegen Young Thug und die Gang „YSL“ vor, der am 9. Januar 2023 beginnen soll. Nun ist klar, dass nur acht der insgesamt 65 Anklagepunkte direkt den Rapper betreffen.

Young Thug, dessen bürgerlicher Name Jeffrey Lamar Williams ist, wurde bereits am 9.Mai 2022 verhaftet. Ihm und 27 anderen Personen wird vorgeworfen, Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein. Die Anklage wurde unter dem „R.I.C.O. Act“ erhoben, der die Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung unter Strafe stellt. Die Anklageschrift umfasst insgesamt 65 vor diesem Hintergrund strafbare Punkte. Darunter Mord, bewaffneter Überfall, Waffenbesitz und Drogenhandel. Kurz vor Beginn des Hauptprozesses am 9. Januar 2023 steht nun fest, dass gegen den Rapper selbst nur in acht der 65 Punkte Anklage erhoben wird. Sie umfassen die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, das In-Auftrag-geben einer Straftat sowie den Besitz von Waffen und Drogen.

 

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YSL ist eine kriminelle Vereinigung

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Anklage erhoben, weil sie vermutete, dass Williams und seine Mitangeklagten Teil einer kriminellen Vereinigung unter dem Namen „YSL“ sind. „YSL“ steht für „Young Stoner Life“ und ist auch der Name des Labels, das Young Thug gegründet hat. In „YSL Records“ steht es jedoch offiziell für „Young Slime Life“. Mehrere Mitangeklagte haben sich indes bereits auf Abkommen mit der Staatsanwaltschaft geeinigt, die ihnen Strafminderungen einbringen, unter anderem der ebenfalls angeklagte Rapper Gunna. Er hatte im Rahmen dieses Abkommens eingestanden, dass es sich bei „YSL“ tatsächlich um eine kriminelle Organisation handelt. Seine Verurteilung zu fünf Jahren Haft wurde daraufhin zur Bewährung ausgesetzt.

Die juristische Bewertung von Raptexten

Die Anklage beruft sich immer wieder auf Songtexte der Verhafteten. Dies hat in den USA eine Debatte um Kunstfreiheit, die juristische Verwertbarkeit künstlerischer Erzeugnisse im Allgemeinen und über Rassismus im Rahmen ihrer juristischen Verwendung hervorgerufen, speziell aufgrund des sich häufenden Einbezugs von Raptexten in Strafprozesse. In einem separaten Prozess sollte über eben diese juristische Verwertbarkeit entschieden werden. Er sollte im Dezember 2022 stattfinden, wurde jedoch bis auf Weiteres verschoben.

Nach Beginn des Prozesses am 9. Januar 2023 wird diese Debatte jedoch wohl weiterhin Kreise ziehen.