Sean „Diddy“ Combs kommt noch früher frei – doch die Gründe bleiben offen
Erneut neues Datum: Sean „Diddy“ Combs soll nun im Februar 2028 freikommen – früher als zuletzt bekannt.
Sean „Diddy“ Combs könnte früher aus dem Gefängnis entlassen werden als zuletzt angenommen.
Nach Angaben des Federal Bureau of Prisons, der US-Behörde für Bundesgefängnisse, wird in der öffentlich zugänglichen Datenbank nun der 23. Februar 2028 als voraussichtlicher Entlassungstermin geführt.
Entlassungsdatum erneut angepasst
Damit hat sich der Termin innerhalb weniger Monate bereits mehrfach verändert. Zuletzt war auf der Website der Behörde der 15. April 2028 vermerkt. Davor galt der 25. April 2028 als voraussichtliches Entlassungsdatum, zuvor wiederum der 4. Juni 2028.
Warum die Angaben erneut korrigiert wurden, geht aus den veröffentlichten Informationen nicht hervor. Die jüngste Änderung würde die Haftzeit von Combs um weitere Wochen verkürzen.
Spekulationen über Rehabilitationsprogramm
Als das Entlassungsdatum Anfang des Jahres von Juni auf April 2028 verschoben wurde, berichtete die „New York Post“-Rubrik „Page Six“, die Anpassung könnte mit der Teilnahme des Musikers an einem Drogenrehabilitationsprogramm zusammenhängen. In den USA können bestimmte Programme unter Umständen Auswirkungen auf die Dauer einer Haftstrafe haben.
Ein Sprecher von Sean „Diddy“ Combs erklärte damals, der Rapper nehme das Programm ernst und arbeite an persönlichen Veränderungen.
Verurteilung im Jahr 2025
Im Juli 2025 wurde Combs in einem viel beachteten Verfahren wegen prostitutionsbezogener Straftaten schuldig gesprochen. Von weiteren Anklagepunkten sprach ihn die Jury frei.
Das Strafmaß wurde im Oktober 2025 festgelegt: Sean „Diddy“ Combs erhielt eine Freiheitsstrafe von 50 Monaten.
Berufungsverfahren läuft weiter
Das Anwaltsteam des 56-Jährigen geht weiterhin gegen die Verurteilung vor. Bereits im Dezember 2025 legte die Verteidigung Berufung ein.
In einem im März 2026 eingereichten Schriftsatz, über den das US-Magazin „People“ berichtete, bezeichneten die Anwält:innen das Urteil als Fehlentscheidung und forderten dessen Aufhebung. Alternativ solle der Fall zur erneuten Strafzumessung an eine niedrigere Instanz zurückverwiesen werden. Zudem verlangten sie die sofortige Freilassung ihres Mandanten.
Festnahme im September 2024
Sean „Diddy“ Combs wurde am 16. September 2024 in New York von Ermittler:innen der US-Heimatschutzbehörde festgenommen. Grundlage war eine Anklage der Bundesstaatsanwaltschaft des Southern District of New York. Bereits einen Tag später wurde der US-Star einem Bundesgericht in Manhattan vorgeführt. Mehrere Anträge auf Freilassung gegen Kaution lehnte das Gericht in der Folge ab, sodass er bis zu seinem Prozess und der späteren Verurteilung in Untersuchungshaft blieb.
Die Anklage warf dem Musikunternehmer vor, über Jahre hinweg ein kriminelles Netzwerk betrieben zu haben. Zu den zentralen Vorwürfen gehörten Verschwörung zur organisierten Kriminalität (Racketeering), Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung sowie der Transport von Personen über Bundesstaatsgrenzen hinweg zur Ausübung von Prostitution.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, Combs habe sein geschäftliches Umfeld genutzt, um mutmaßliche Straftaten zu organisieren und zu verschleiern. Der Rapper und Produzent wies sämtliche Vorwürfe zurück und bekannte sich vor Gericht nicht schuldig.
Im Juli 2025 sprach die Jury Combs von den schwerwiegendsten Anklagepunkten frei. Weder der Vorwurf der Verschwörung zur organisierten Kriminalität noch jener des Menschenhandels zum Zweck sexueller Ausbeutung führten zu einer Verurteilung. Schuldig gesprochen wurde er hingegen in zwei Fällen des Transports von Personen zur Ausübung von Prostitution nach dem sogenannten Mann Act. Auf Grundlage dieses Schuldspruchs verhängte das Gericht im Oktober 2025 die Freiheitsstrafe.






