Fler steht vor Gericht und Bushido ist als Zeuge geladen


Früher standen Fler und Bushido gemeinsam auf der Bühne. Treffen sie sich jetzt wieder vor Gericht?

Neben dem laufenden Gerichtsverfahren um Bushido erwartet Deutschrap-Fans nun der nächste große Prozess: Gegen Rapper Fler wurden am 4. November vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten mehrere Anklagepunkte vorgelesen. Dessen Erzfeind Bushido wiederum soll in dem Verfahren als Zeuge aussagen.

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Die Anklagepunkte

Die komplette Liste der Anklagepunkte kann aktuell auf dem Twitter-Account der Generalstaatsanwaltschaft Berlin eingesehen werden. Dazu zählen „Beleidigungen im Internet, Beleidigung von Polizeibeamten, versuchte Nötigung eines Journalisten, Sachbeschädigung durch Graffiti und Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Eine beachtliche Summe an Straftaten also. Da die Anklagepunkte in Sachen Beleidigung auch Bushido, den Fler u.a. als „Bastard“ und „ekeligen Hund bezeichnete, und dessen Frau betreffen, ist Bushido ebenfalls als Zeuge geladen. Ab hier könnte der Prozess dann wirklich „interessant“ werden, wie es die Bild-Zeitung formuliert.

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Flers Verbalattacken

Obwohl bei dem Verfahren vor allem Flers verbale Entgleisungen im Fokus stehen, zeigte sich der Rapper bei seinem ersten Gerichtstermin ungewöhnlich kleinlaut. 2018 soll er eine Nachbarin mehrere Male schwer beleidigt haben. Eine lautstarke Auseinandersetzung mit einem Polizisten nach einer Fahrzeugkontrolle, bei der der Rapper den Beamten unter anderem als „Fanboy“ bezeichnete, schaffte es im Internet sogar zu einem viralen Hit. Einem Journalisten, von dem der Rapper sich bedrängt fühlte, hatte er verbal gedroht. Des Weiteren hatte er Anklageschriften gegen ihn mit sensiblen Informationen mehrfach ins Netz gestellt.

„Rappen ist wie Boxen

Anstatt sich selbst zu den Vorfällen zu äußern, ließ Fler seine Anwälte antworten. Diese bezeichneten die Vorwürfe gegen ihren Mandanten als „unzutreffend, verfälscht oder aus dem Kontext gerissen.“ Offensichtlich solle gegenüber Patrick Losensky, wie Fler bürgerlich heißt, „stellvertretend für eine mutmaßliche sogenannte Clankriminalität ein Zeichen gesetzt werden.“ Interessant wird es bei den Vorwürfen rund um die Attacken gegen Ex-Kumpel Bushido, die im „Lichte der Meinungsfreiheit“ zu sehen seien. Hier wurde der Vergleich des Boxens herangezogen. Unter Boxern gäbe es schließlich auch einen festgelegten Rahmen, in dem beide sich attackieren könnten und dort könne man auch keine Anzeige wegen Körperverletzung erwarten.

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Es bleibt abzuwarten, was Bushido zu diesem Vergleich sagt. Oder wann es bei beiden Rappern wieder um Musik gehen kann. Der Prozess soll am 25. November fortgesetzt werden. Flers aktuelles Album ATLANTIS erschien am 20. März 2020.