Sean „Diddy“ Combs: Antrag auf Freilassung abgelehnt

Sean Combs bleibt trotz eines Kautionsantrags in Haft. Seine Verteidigung, unterstützt von Ex-Freundin Gina Huynh, plant Berufung.

Weniger als zwei Monate vor seiner Urteilsverkündung ist Sean Combs erneut die Freilassung aus dem Gefängnis gegen eine Kaution verweigert worden. Seit seiner Verhaftung im September des letzten Jahres sitzt „Diddy“ im Metropolitan Detention Center von New York City in Haft. Nun versuchten seine Anwälte, den Angeklagten gegen eine Kaution in Höhe von 50 Mio.$ (44 Mio. €) herauszuholen — 60 Tage vor Urteilsverkündung.

Kaution bleibt wirkungslos

Combs Team argumentierte, ihr Mandant stelle keine Fluchtgefahr dar und sei gleichfalls kein Risiko für sein Umfeld. Als Beleg hierfür wurde Sean Combs Therapie-Besuche vorgelegt, welche ihn im Positiven verändert haben sollen. Unterstützt wurde das Vorhaben durch eine Ex-Freundin des Rappers, Virginia „Gina“ Huynh. Zuvor sollte sie als Zeugin am Strafverfahren teilnehmen, jedoch zog Huynh ihre Aussage kurz vor der Anhörung zurück. Stattdessen richtete sie am 03. August ein Schreiben an Richter Arun Subramanian, in dem sie Sean Combs frühzeitige Entlassung forderte.

Richter Subramanian wies den Antrag jedoch entschieden zurück. Eine höhere Kaution oder zusätzliche Auflagen ändern laut Gericht nichts an den grundlegenden Umständen und der erdrückenden Beweislast gegen Sean Combs. „Im Verfahren hat die Verteidigung die Gewaltausübung des Angeklagten in seinen persönlichen Beziehungen eingeräumt. Diese Form von häuslicher Gewalt, die im Verborgenen stattfindet, lässt sich durch Auflagen nicht eindämmen“, erklärte Richter Subramanian. Bis zum Tag der Verkündung seines Strafmaßes wird der Rapper in Haft sein. Dieses Urteil markiert den fünften gescheiterten Versuch, den angeklagten Sean Combs frühzeitig zu entlassen.

Vorzeitige Anfechtung als Ablenkungsstrategie?

Obwohl um eine Stellungnahme gebeten wurde, gab es bisher noch keine Reaktion von Combs Anwälten. Doch die Einlegung der Berufung signalisiert eine juristische Anfechtung des Urteils — noch bevor es überhaupt gefällt wurde. Zusätzlich wirft der Fall um den 55-jährigen Combs auch einen politischen Schatten: Präsident Trump erklärte noch kürzlich, dass eine Begnadigung des „halb-unschuldigen“ Combs unwahrscheinlich sei, doch kann die Ablehnung der Kaution für den Republikaner nun von Vorteil sein, um von der anhaltenden Epstein-Affäre abzulenken. 

Am 03. Oktober soll der Prozess von Sean Combs mit der Verkündung eines Urteils beendet werden. Zur Überraschung der Öffentlichkeit wurde der 55-jährige nur in einem von drei Anklagepunkten schuldig gesprochen. Nach US-amerikanischem Recht müsste der Musiker mit bis zu 20 Jahren Haft rechnen, wird aber voraussichtlich mit nur zwei bis fünf Jahren Haft verurteilt.