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Durcherklärt: Wie funktioniert eigentlich Taylor Swift?


Mehr als 170 Millionen verkaufte Tonträger, zehn Grammys und laut „Forbes“ eine der bestbezahlten Musikerin der Welt. Was Taylor Swift anpackt, wird erfolgreich.

Streaming ist alles

Das weiß keine besser als Taylor Swift. Als sie vor drei Jahren 1989 veröffentlichte, sorgte ein ­strategischer Schritt für Furore: Sie ließ ihre Songs von Spotify entfernen.

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Begründung: Die kostenlose Variante des Streaming-Dienstes sorge dafür, dass Künstler nicht das bekämen, was ihnen zu­stehe. Auch bei anderen Anbietern war Swifts Musik nicht mehr zu finden. Fans mussten also ihre ­Platte kaufen.

Das setzte die Streaming-Anbieter unter Druck. Wer will sich schon die größte Künstlerin im Hier und Jetzt entgehen lassen? Swift erhielt, ähnlich wie Drake, einen Exklusivvertrag mit Apple Music. Auch in der für den Nutzer kostenlosen Probe-Abo-Zeit wurden ihre Plays von Apple Music vergütet, zudem wurde sie Teil von Apple-Werbekampagnen und veröffentlichte dort einen exklusiven Konzertfilm, der ihr weitere Einnahmen garantierte.

https://www.youtube.com/watch?v=egHjkeiqjrA

Seit Juni 2017 ist jedoch wieder der gesamte Swift-Katalog auf Spotify verfügbar. Vor ihrem Boykott brachte dort ein Play etwa 0,0009 US-Dollar ein, mittlerweile sind es 0,0063. Das führt dazu, dass Swift und ihr Label pro Woche etwa 400 000 US-Dollar Umsatz allein bei dem ­schwedischen Streaming-Portal machen.

Money, Money, Money

Die Sängerin ist eine Cash-Machine. Ihre aktuelle Marketing-Kampagne zeigt, wie kommerziell Popmusik im 21. Jahrhundert sein kann. Ihr Album wird exklusiv von UPS ausgetragen, Taylors Gesicht prangt auf Tausenden von Lieferwagen in den USA.

Tickets für ihre Nordamerika-Tour ­können nur über Ticketmaster auf einer eigens dafür gegründeten Plattform namens „Taylor Swift Tix“ erstanden werden. Denn: Nur echte Fangirls und -boys, die bei allem, was die Musikerin verkauft, dabei sind, sollen ein Ticket bekommen.

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Dafür müssen sie einen Promo-Marathon mitmachen – oder am besten gleich ihre Würde abgeben. Wer das Album vorbestellt, Merchandise aus ihrem offiziellen Onlineshop kauft oder ihr Rekordvideo mit bisher mehr als 346 Millionen Aufrufen zu „Look What You Made Me Do“ bis zu 20 Mal am Tag auf YouTube anklickt (jeder Klick bringt zusätzlich natürlich noch mehr Kohle für Taylor), kommt weiter nach vorne in einer virtuellen Warteschlange.

Und damit noch etwas mehr Geld generiert werden kann, bieten sich Markenrechte geradezu an. Ja, auch Songzeilen kann man schützen lassen. Bereits 2014 ließ sie die Zeile „This sick beat“ aus „Shake It Off“ als Marke eintragen.

Bei Reputation soll das forciert werden: Nicht nur der Albumtitel, auch die Zeile „The old Taylor can’t come to the phone“ soll unter anderem Trademark werden.

Sprich: Jeder, der diesen Spruch auf ein T-Shirt packt, ein Poster davon druckt oder sonst was damit anstellt, muss Lizenzgebühren an Taylor Swift zahlen. Dass noch keiner zuvor auf die Idee gekommen ist!

Bleibt die Frage, was wohl aus dem Mädchen aus Pennsylvania ohne den Traum vom Weltstar geworden wäre? 2015 sagte sie in einem Interview mit „GQ“: „Ich wäre wohl auf’s College gegangen, und vermutlich hätte ich etwas gemacht, bei dem Worte und Konzepte im Vordergrund stehen – wie Marketing.“ Das lassen wir gern so stehen.

Diese Folge unserer quasi-neuen Rubrik „Wie funktioniert eigentlich …?“ ist aus dem November-Musikexpress, indem es unter anderem auch ein riesengroßes Punk-Special gibt: